Die Aussetzung der Kuponzahlungen unter der Hybridanleihe 2015 hat entsprechend der Anleihebedingungen nicht den Verfall des Anspruchs auf die Kuponzahlungen zur Folge.
Die Lufthansa Group beabsichtigt, die aufgeschobenen Kuponzahlungen schnellstmöglich nachzuholen, sobald die Stabilisierung durch den WSF beendet ist. Die Kuponzahlungen für die 2015 emittierte Hybridanleihe (Laufzeit bis 2075) sollen für die Dauer der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen, also bis zu der Rückzahlung der in Anspruch genommenen Stillen Beteiligungen und dem Verkauf des Aktienanteils an der Deutschen Lufthansa AG durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, ausgesetzt werden. Dies hat der Vorstand der Lufthansa heute entschieden.
EU: Verstoß gegen Beihilferegeln
Die Entscheidung basiert auf der Sicht der EU-Kommission, wonach diese jährliche Kuponzahlung einen Verstoß gegen die beihilferechtlichen Regelungen des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 (EU Temporary Framework) und die Auflagen der beihilferechtlichen Genehmigung der Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der Lufthansa darstellte. Die Lufthansa Group hat keine weiteren Unternehmensanleihen oder Finanzinstrumente ausgegeben, bei denen die Zins- oder Kuponzahlungen ausgesetzt werden können.











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