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Am Abend des Schweizer Nationalfeiertags wird ausnahmsweise von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 des gelandet. Der Flugbetrieb in den Anflugschneisen Ost und Süd könnte nämlich durch Feuerwerkskörper beeinträchtigt werden.

Wie jedes Jahr werden am 01. August 2013 die abendlichen Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen ausnahmsweise aufgehoben. Das bedeutet, dass Landungen ab 21:00 Uhr bis Flugbetriebsende von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 erfolgen. Die Starts erfolgen bis 22:00 Uhr nach Westen und Süden, ab 22:00 Uhr nach Norden.

Gemäß deutscher Verordnung müsste am Donnerstagabend ab 21:00 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird aus Sicherheitsgründen (beispielsweise Schutz der Piloten vor Ablenkung durch hoch fliegende Feuerwerkskörper, etc.) am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf diese Regelung verzichtet.

fhb
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