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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung des Flughafens / abschließend bestätigt. Der 4. Senat des BVerwG hat eine Nichtzulassungsbeschwerde von Anwohnern zurückgewiesen, die zuvor mit einer Klage gegen die Betriebsgenehmigung des Flughafens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert waren. Damit ist das Urteil des OVG rechtskräftig. Die Kläger wollten vor dem OVG gerichtlich feststellen lassen, dass der nicht als planfestgestellt gilt. Das OVG hatte in seinem Urteil im Juli 2015 jedoch untermauert, dass die Genehmigungslage des Flughafens rechtmäßig ist.

In der Begründung hatten die Richter ausführlich dargelegt, dass es nicht allein auf die sogenannte „fiktive Planfeststellung“ ankommt, da der Flughafen über eine weit davor liegende bestandskräftige Betriebsgenehmigung verfügt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OVG nicht zugelassen. Die von den Klägern dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde nunmehr vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.