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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung des Flughafens abschließend bestätigt. Der 4. Senat des BVerwG hat eine Nichtzulassungsbeschwerde von Anwohnern zurückgewiesen, die zuvor mit einer Klage gegen die Betriebsgenehmigung des Flughafens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert waren. Damit ist das Urteil des OVG rechtskräftig. Die Kläger wollten vor dem OVG gerichtlich feststellen lassen, dass der nicht als planfestgestellt gilt. Das OVG hatte in seinem Urteil im Juli 2015 jedoch untermauert, dass die Genehmigungslage des Flughafens rechtmäßig ist.

In der Begründung hatten die Richter ausführlich dargelegt, dass es nicht allein auf die sogenannte „fiktive Planfeststellung“ ankommt, da der Flughafen ü eine weit davor liegende bestandskräftige Betriebsgenehmigung verfügt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OVG nicht zugelassen. Die von den Klägern dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde nunmehr vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

fhb
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