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Im Januar 2018 trat die erste Etappe der Teilrevision des Bundesgesetzes (LFG 1+) über die in der in Kraft. Die Anpassungen betrafen vorwiegend die (). Nun hat der Bundesrat über die zweite Etappe entschieden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 entschieden, dass die zweite Etappe der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) zusammen mit den entsprechend angepassten Verordnungen per 01. Januar 2019 in Kraft tritt. Zu den Hauptthemen der Vorlage gehören ein neues Konzept zur Erfassung und Verwaltung von Luftfahrthindernissen und die Übertragung von Flugsicherungsdienstleistungen.

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Verwaltung vereinfacht, Skyguide-Outsourcing

Damit soll auch ein neues Konzept zur Erfassung und Verwaltung von Luftfahrthindernissen zur Anwendung kommen, das administrative Erleichterungen bringt. Künftig reicht es für bestimmte Luftfahrthindernisse wie beispielsweise Antennen oder temporäre Objekte, sie zu registrieren, wenn sie eine bestimmte Höhe aufweisen. Bisher mussten sie im Einzelfall bewilligt werden.

Mit der Vorlage wird zudem die Übertragung von Flugsicherungsdienstleistungen neu geregelt. Die Skyguide soll künftig die Möglichkeit erhalten, unter gewissen Voraussetzungen, Flugsicherungsdienstleistungen an andere Organisationen zu übertragen. Die Vorlage legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen lokale Flugsicherungsdienstleistungen auf einen Flugplatzhalter übertragen werden können. Mit dieser Änderung wird eine Reduktion der Flugsicherungskosten auf Regionalflugplätzen angestrebt. Die zweite Etappe der Teilrevision des Luftfahrtgesetztes tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.