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Die Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes (MBWSV) zum Verfahren zur Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens veranlasst die GmbH zu Anpassungen und Komplettierungen der Dokumente für die Antragsbegründung; das Antragsziel selbst bleibt dabei unverändert. Da die Einzelgutachten aufeinander aufbauen und sich zum Teil gegenseitig bedingen, wird ihre Überarbeitung voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die öffentliche Auslegung der Antragsinhalte wird sich daher ebenfalls verzögern.

Die GmbH hatte am 27. Februar den Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung beim Landesverkehrsministerium eingereicht. Die umfangreichen Unterlagen, Gutachten und Pläne wurden in der Folgezeit vom Ministerium (Planfeststellungsbehörde) auf ihre gesetzlich vorgeschriebene Vollständigkeit und erforderliche „Auslegungsreife“ geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung sind nunmehr Anpassungen der Antragsunterlagen vorzunehmen.

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Sobald sich weitere zeitliche Veränderungen im Verfahren ergeben, will der Flughafen die Bevölkerung umgehend informieren, um seinem formulierten Anspruch einer transparenten Bürgerinformation nachzukommen.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.