Erörterung zur Planfeststellung für Flughafen DUS

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Das Planfeststellungsverfahren zur beantragten Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Airports schreitet voran: Die Bezirksregierung hat als nächsten Verfahrensschritt den Erörterungstermin für den 13. Februar angesetzt und in ihrem Amtsblatt bekanntgegeben. Ab diesem Datum können Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger, die im vergangenen Jahr schriftliche Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben hatten, diese noch einmal mündlich vortragen. Dazu lädt die Bezirksregierung ab 10:00 Uhr in die Messehalle 1 auf dem Gelände der ein.

Der will die Bedenken der geäußerten Einwendungen weiterhin sehr ernst nehmen. Daher wird er bei diesem Termin noch einmal seine Antragsinhalte darlegen und begründen sowie detailliert auf die vorliegenden Stellungnahmen und Einwendungen eingehen. Der legt Wert auf eine rege Beteiligung an der formellen Anhörung.

Während der nichtöffentlichen Veranstaltung besteht Gelegenheit, alle Argumente für und gegen das Vorhaben mündlich zu erörtern. Die Anhörungsbehörde erhält einen abschließenden Überblick über die verschiedenen Interessenlagen, eine Entscheidung in der Sache selbst wird während der Erörterung nicht getroffen. Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens trifft die Planfeststellungsbehörde, das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV), die abschließenden Entscheidungen auf Basis einer umfassenden Abwägung aller privater und öffentlicher Belange. Der Erörterungstermin kann – sofern weiterer Bedarf besteht – über den

13. Februar hinaus zunächst bis zum 17. Februar fortgesetzt werden. Ab sofort können die Träger öffentlicher Belange und Einwender die Synopse (Gegenüberstellung) aller Gutachten und Einwendungen sowie darauf eingehender Stellungnahmen des Airports bei der Bezirksregierung anfordern. Weitere Informationen sind über die Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter brd.nrw.de abrufbar.

Antrag zu flexiblerer Nutzung

Am 27. Februar 2015 hat die Düsseldorf GmbH den Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung beim MBWSV eingereicht. NRWs größter möchte zukünftig sein vorhandenes Start- und Landebahnsystem in den Tagesstunden nachfrageorientierter und flexibler nutzen können, um dem stetig steigenden Mobilitätsbedürfnis der rund 18 Millionen Menschen und der Wirtschaft in der Region auch langfristig Rechnung tragen zu können. Dazu will er in maximal 50 Prozent der wöchentlichen Betriebszeit (Spitzenstunden über Tage) 60 anstatt 47 Slots zur Verfügung stellen können. Mit acht zusätzlichen Abstellpositionen auf dem Flughafengelände soll die Infrastruktur des Airports der erwarteten Verkehrsentwicklung angepasst werden.

Der Flughafen hat bei seinen Plänen nicht nur die Erfordernisse der Wirtschaft und das Mobilitätsbedürfnis der Menschen im Blick, sondern auch das Interesse der unmittelbaren Nachbarn an Lärmschutz. Eine Änderung der bestehenden Nachtflugregelung ist nicht Gegenstand des Antrags. Auch der Angerlandvergleich, eine seit über 50 Jahren bestehende Vereinbarung mit Nachbargemeinden, bleibt gewahrt. Zusammen mit den hat der Airport seit 2003 rund 71 Millionen Euro in passive Schallschutzmaßnahmen in der Nachbarschaft investiert. Weitere 20 Millionen Euro würden bei einer entsprechenden Erteilung der neuen Genehmigung in den Anwohnerschutz und die Instandhaltung von Lärmschutzmaßnahmen folgen. Weitere Informationen zu dem Vorhaben des Airports stehen im Internet auf der Website dus-fuer-die-region.de zur Verfügung.

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