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reagiert auf Reisehinweis des Auswärtigen Amtes in : Aufgrund der aktuellen Situation in Ägypten und des verschärften Sicherheitshinweises des Auswärtigen Amtes, der nun auch auf die Badeorte der Sinai-Halbinsel ausgeweitet wurde, wird der deutsche Ferienflieger Condor bis 30. April wegen höherer Gewalt vorerst keine nach Sharm el Sheikh (SSH) befördern.

Alle, die einen von oder nach Sharm el Sheik (SSH) gebucht haben, werden von Condor informiert. Gäste, deren Flug Teil einer Pauschalreise ist, werden gebeten, ihren jeweiligen Reiseveranstalter direkt zu kontaktieren. Condor bietet ihren Kunden eine kostenfreie Umbuchung bzw. eine kostenfreie Stornierung an.

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Die Lage in den Condor-Urlaubszielen außerhalb der Sinai-Halbinsel ist dagegen ruhig und für dorthin gelten keine verschärften Hinweise des Auswärtigen Amtes. Condor nach (HRG) werden deshalb regulär durchgeführt.

Die Ferienfluggesellschaft beobachtet die Situation und steht in ständigem Kontakt mit den relevanten Behörden und Flughäfen sowie den Reiseveranstaltern zu neuen Entwicklungen.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.