Schweiz adaptiert EU-Regelungen zur Flugsicherheit

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Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz – EU hat jetzt die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Flug- und Luftsicherheit sowie das Flugverkehrsmanagement. Sie treten am 01. Februar 2018 in Kraft. Die Schweiz hat sich heute bereit erklärt, verschiedene Regelungen der Europäischen Union zur Flug- und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Die wichtigsten Bestimmungen zielen darauf ab, das EU-Recht, das für die Schweiz vom Zeitpunkt der Übernahme an anwendbar ist, mit den Regelungen des Chicago-Übereinkommens zu harmonisieren.

Laut diesen Regelungen sind die nationalen Behörden befugt, Flüge im gewerblichen Luftverkehr mit einmotorigen Turbinenflugzeugen während der Nacht oder bei Instrumentenflugbedingungen zu genehmigen.

Vorteil für Schweizer Pilatus PC-12

Die Harmonisierung trägt dazu bei, das Marktvolumen für den PC-12 von Pilatus zu steigern. Andererseits werden neue Anforderungen an Ausbildungsprogramme für Gefahrguttransporte eingeführt. Ebenfalls neue Anforderungen gelten für Anbieter von meteorologischen Daten, namentlich in Bezug auf die Ausbildung des IT-Personals.

Der Bundesrat hatte die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 13. November 2017 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 01. Februar 2018 in Kraft.

Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.

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