Calmar-Schallschutz am Flughafen Bremen: Letzte Frist

Flughafen Bremen
Flughafen Bremen "Hans Koschnick"
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Calmar bietet Anrainern innerhalb der Schallschutzzonen statt des behördlichen Verfahrens zusätzliche Möglichkeiten zur schnellen und unbürokratischen Erstattung von Schallschutzmaßnahmen in Aufenthalts- und Schlafräumen sowie fachkundige Beratung bei individuellen Fragen.

Ein Jahr früher als gesetzlich vorgeschrieben ist der Flughafen Bremen schon Ende 2013 mit seinem freiwilligen Schallschutzprogramm Calmar gestartet. Durch das Programm tritt der Flughafen Bremen seitdem in den direkten Austausch mit seinen Nachbarn. “Der Schallschutz am Flughafen ist uns besonders wichtig. Mit Calmar sind wir in den vergangenen sechs Jahren in einen nachbarschaftlichen Dialog mit den Anwohnern des Flughafens getreten, um gemeinsam individuelle Lösungen zu finden”, erläutert Flughafen-Chef Elmar Kleinert das Programm.

Finanzielle Leistungen und Gutachter beanspruchen

Das Calmar-Programm beinhaltet seit sechs Jahren, neben Gesprächen auch Begehungen vor Ort. Zudem können Anwohner finanzielle Risiken und Vorleistungspflichten vermeiden, indem sie beispielsweise auf die eigene Beauftragung eines kostspieligen Gutachtens verzichten können. Außerdem wird vor der Durchführung von Arbeiten der Umfang der Erstattung vereinbart.

“Mit Calmar bieten wir als Flughafen berechtigten Anwohnern eine einfache und unkomplizierte Lösung für Schallschutzmaßnahmen an und hoffen, dass sich bis zum Ende der Frist am 23. Dezember noch Anwohner bei uns melden werden, um Calmar in Anspruch zu nehmen. Es wäre schade, wenn das Programm ausläuft, ohne sein ganzes Potential entfaltet zu haben”, so Kleinert weiter.

Flughafen-Anwohner innerhalb des Lärmschutzbereichs gefragt

Von Anfang an war das Schallschutzprogramm in Bremen auf einen Zeitraum bis zum 23. Dezember 2019 ausgelegt und begrenzt, da geltende Rechtsgrundlagen dies so vorsehen. Der Flughafen ging aus eigener Initiative bereits ein Jahr vorher mit Calmar an den Start. Schon viele Eigentümer von berechtigten Immobilien in der Nachtschutzzone und Tagschutzzone 1, haben sich beim Flughafen gemeldet.

Eigentümer und Anwohner innerhalb des Lärmschutzbereichs, die das Verfahren bislang noch nicht in Anspruch genommen haben, können sich noch bis zum 23. Dezember 2019 bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen oder der Flughafen Bremen GmbH melden. Nach Ablauf der Frist können nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

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