Schweiz bestätigt Änderungen beim Lufttransport

Geschätzte Lesedauer: < 1 Minute

Der Schweizer Bundesrat hat die Änderung der Luftfahrtverordnung (LFV) und der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) genehmigt. Mit diesen Anpassungen werden insbesondere Änderungen bei europäischen und internationalen Regelungen umgesetzt. Die wichtigste Neuerung betrifft die Inkraftsetzung der europäischen Verordnung über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt. Eine weitere Änderung der LFV und der LTrV betrifft die Anpassung der Haftpflicht der Fluggesellschaften bei Schädigungen von Passagieren, bei Beschädigung von Reisegepäck oder Gütern sowie bei Verspätungen. Der Umfang der Haftpflicht ist im Übereinkommen von Montreal aus dem Jahr 1999 festgelegt und muss gemäß diesem Übereinkommen regelmäßig überprüft werden.

Die Meldungen über Ereignisse sollen es ermöglichen, die von den Pilotinnen und Piloten gemachten Erfahrungen für die Unfallverhütung nutzbar zu machen. Die Akteure der Zivilluftfahrt werden ermutigt, sicherheitsrelevante Informationen weiterzugeben. Anhand der eingegangenen Angaben können Gefahren und Risiken für die Luftfahrt erkannt, rechtzeitig geeignete Abhilfemaßnahmen getroffen und Erkenntnisse gesammelt werden. Diese Regelung tritt voraussichtlich im kommenden April in Kraft.

Mit der dritten Änderung schließlich werden die Halterinnen und Halter von Gleitschirmen und Deltaseglern verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die Beförderung von Passagieren abzuschließen. Diese Verpflichtung wird in der LFV verankert und tritt gleichzeitig mit der Änderung der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) am 01. Januar 2017 in Kraft.

- Anzeige -