Leiharbeit-Deckelung im Ground Handling am Flughafen München

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Die Flughafen München GmbH (FMG) hat mit dem Betriebsrat des Unternehmens eine Vereinbarung zur Reduzierung der Leiharbeit im Geschäftsfeld Ground Handling getroffen.

Der Anteil der Leiharbeitnehmer in der FMG-Tochtergesellschaft AeroGround, die derzeit ca. 1.800 festangestellte Mitarbeiter im Bereich der Flugzeugabfertigung einsetzt, soll demzufolge vom 01. Juli 2015 an auf eine Quote von maximal fünf Prozent begrenzt werden. Das entspricht nach heutigem Personalstand rund 90 Leiharbeitnehmern.

Begrenzung und Angebot befristeter Beschäftigung

Die Beschäftigungsdauer der über Personaldienstleister bereit gestellten Beschäftigten wird der Vereinbarung zufolge künftig auf maximal 18 Monate beschränkt, anschließend wird den Beschäftigten eine zunächst befristete Festanstellung angeboten. Damit ist ein dauerhafter Einsatz von Leiharbeitnehmern in diesem Bereich ausgeschlossen.

Um den Anteil der Leiharbeitnehmer auf den vereinbarten Wert zu senken, soll in den kommenden eineinhalb Jahren ein Großteil der heute rund 250 Leiharbeitnehmer bei der AeroGround in feste Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden. Für die Reihenfolge dieser Übernahmen wird unter anderem die Dauer der bisherigen Beschäftigung maßgeblich sein.

Leiharbeit soll Durchgangsstation bleiben

"Wir haben mit dieser Vereinbarung einen Kompromiss erzielt, der den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Der AeroGround bleibt ein gesichertes Kontingent an Leiharbeitnehmern erhalten, um in dem volatilen Ground-Handling-Geschäft flexibel auf den erhöhten Bedarf in Spitzenzeiten reagieren zu können. Gleichzeitig wird durch die Begrenzung auf fünf Prozent und durch die Befristung der Leiharbeit gewährleistet, dass die Leiharbeit nicht zum Regelfall wird, sondern eine Durchgangsstation bleibt, die den Arbeitnehmer in der Regel in ein festes Beschäftigungsverhältnis führt", erklärte Dr. Michael Kerkloh, Vorsitzender der Geschäftsführung und Arbeitsdirektor der Flughafen München GmbH.

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