Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat das erste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC – Air Operator Certificate) nach der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ausgestellt. Dieses erste "neue" AOC für den gewerbsmäßigen Luftverkehr erhält die Fluggesellschaft Aerologic GmbH mit Sitz am Flughafen Leipzig/Halle.
Die Ausstellung eines AOC gemäß der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die Übereinstimmung mit der Verordnung durch einen Flugbetriebsprüfer des LBA geprüft und bestätigt wurde. Für die anderen deutschen Fluggesellschaften erfolgt die Ausstellung des neuen Luftverkehrsbetreiberzeugnisses sukzessive in den kommenden Wochen. Im Bild: Axel Losansky (rechts), Leiter der Abteilung Betrieb, bei der Überreichung an Ulf Weber, Managing Director der Aerologic das AOC.
Dokumentationen müssen angepasst werden – AOC ohne Befristung
Hierzu hatten die deutschen Luftfahrtunternehmen zunächst bis zum 28. April 2014 bzw. zu einem mit dem zuständigen Flugbetriebsprüfer abgestimmten Termin ihre Dokumentationen (Betriebshandbücher, Verfahren, etc.) entsprechend anzupassen und das Betriebshandbuch dem LBA zur Prüfung einzureichen.
Die neue Betriebsvorschrift legt für den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern unter anderem die Durchführungsbestimmungen für die Bedingungen für die Erteilung, die Aufrechterhaltung, die Änderung, die Einschränkung, die Aussetzung oder den Widerruf der Zeugnisse von gewerblichen Luftfahrtunternehmen sowie die Rechte und Verantwortlichkeiten von Zeugnisinhabern fest.
Sie regelt außerdem die Bedingungen, unter denen Flugbetrieb im Interesse der Sicherheit untersagt, eingeschränkt oder bestimmten Bedingungen unterworfen wird. Die Einhaltung der Voraussetzungen wird durch die fortlaufende Aufsicht durch das LBA sichergestellt. Das neue AOC als auch die Sondergenehmigungen unterliegen künftig keiner zeitlichen Frist mehr.
Quelle: Luftfahrt-Bundesamt











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