AuLaV Schweiz: Mehr Umweltschutz, weniger Bürokratie

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Der Bundesrat hat heute die neue Außenlandeverordnung (AuLaV) verabschiedet. Sie soll die Interessen der Wirtschaft und der Umwelt berücksichtigen. Aufgrund unüberbrückbarer Differenzen wurde das seit Jahren laufende Überprüfungsverfahren für Gebirgslandeplätze (GLP) indes gestoppt. Deren Zahl soll auf 40 reduziert werden.

Luftfahrzeuge benötigen in der Regel für Starts und Landungen einen Flugplatz. Gerade Helikopter werden aber häufig außerhalb von Flugplätzen eingesetzt, sei es für Arbeitsflüge oder für Personentransporte. Bis jetzt musste jedes Unternehmen dafür jährlich beim Bundesamt für Luftfahrt (BAZL) eine Bewilligung einholen.

Kompromiss: Mehr Umweltschutz und weniger Bürokratie

Diese Praxis verursachte auf beiden Seiten einen hohen administrativen Aufwand ohne erkennbaren Nutzen. Zudem zeigte sich, dass mit der geltenden Praxis Anliegen des Natur- und Umweltschutzes zu wenig berücksichtigt werden konnten. Der Bundesrat hat darum heute entschieden, die Bewilligungspraxis zu ändern.

Die neue AuLaV entstand in einem mehrjährigen Prozess, an dem nebst Bundesämtern und Kantonen diverse Verbände und Organisationen beteiligt waren. Die nun vorliegende Verordnung ist ein Kompromiss: Auf der einen Seite werden damit Anliegen des Umweltschutzes teilweise stärker gewichtet als früher. So gelten beispielsweise strenge Auflagen oder gar Verbote für Flüge in Schutzgebiete von nationaler Bedeutung. Auf der anderen Seite profitiert die Helikopterfliegerei von der Aufhebung der jährlichen Bewilligungspflicht und einer im Vergleich zum Ausland immer noch liberalen Gesetzgebung. Die Kantone erhalten zusätzlich die Kompetenz, Kleinbauten an Außenlandestellen in eigener Regie bewilligen zu können.

Überprüfung der Gebirgslandeplätze beendet

Im Rahmen der Erarbeitung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erhielt die Verwaltung vom Bundesrat den Auftrag, unter Einbezug der betroffenen Kreise sowohl das Netz der Gebirgslandeplätze (GLP) zu überprüfen, als auch die Grundsatzfrage zu klären, ob und in welchem Ausmaß das Heliskiing weiterbetrieben werden soll. Zu Letzterem hat der Bundesrat bereits früher entschieden, das Heliskiing unter gewissen Bedingungen weiterhin zuzulassen.

Die seit mehr als zehn Jahren dauernde Überprüfung der Gebirgslandeplätze hat indes zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Es bestehen unüberbrückbare Differenzen zwischen der Haltung der direkt Betroffenen, welche sich überwiegend für den Erhalt der heutigen Situation mit punktuellen Verbesserungen einsetzen, und nationalen Verbänden und Interessenvertretern, die teilweise einschneidende Beschränkungen der Anzahl und Nutzungsmöglichkeiten der GLP verlangen. Der Bundesrat hat darum entschieden, den Überprüfungsauftrag aus dem SIL zu stoppen.

Die Zahl der möglichen GLP in der Schweiz soll aber von heute 48 auf deren 40 reduziert werden. Heute werden 42 Gebirgslandeplätze für Helikopter und Flächenflugzeuge betrieben. Das heißt, dass zwei noch zu bestimmende GLP aufgehoben werden müssen. Die verbleibenden Gebirgslandeplätze können aber im bisherigen Umfang weitergenutzt werden. Davon profitiert die Helikopterindustrie, während sie bei der neuen Außenlandeverordnung teilweise Einschränkungen hinnehmen muss.

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