Flughafen Zürich: Genehmigung für Messflüge außerhalb der Betriebszeit

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Der Flughafen Zürich erhält die Möglichkeit, im laufenden Jahr drei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen zu lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG genehmigt.

Die Messflüge finden von Ende Februar bis Anfang März, Anfang Juni und von Ende August bis Anfang September statt.

Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, dass die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden müssen.

Dazu ist jeweils eine Reihe von Anflügen mit einem speziell ausgerüsteten Messflugzeug erforderlich.

In der Schweiz werden die Flüge durch die Flugsicherungsfirma Skyguide ausgeführt. Zudem wird in diesem Jahr das Instrumentenlandesystem für die Piste 14 erneuert. Die neue Anlage muss ebenfalls mit Messflügen geprüft werden.

Um den Verkehrsablauf nicht unnötig zu behindern, lässt die Flughafen Zürich AG diese Flüge seit Jahren teilweise ausserhalb der Betriebszeiten durchführen. Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Messflüge während des Tages den Betriebsablauf stören, ersuchte der Flughafen beim Luftaufsichtsamt um eine Ausnahmebewilligung für nächtliche Messflüge.

Das BAZL ist bei der Prüfung des Gesuchs zum Schluss gekommen, dass die Messflüge die ordentliche Abwicklung des Flugverkehrs behindern und die Stabilität des Betriebs beeinträchtigen können. Deshalb hat das Amt der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, auch im laufenden Jahr drei Serien von Messflügen zwischen 23:30 und 02:00 Uhr vornehmen zu lassen.

Die erste Reihe der Messflüge findet vom 24. Februar bis 08. März, die zweite vom 31. Mai bis 14. Juni und die dritte vom 25. August bis 06. September 2014 statt. Zum Einsatz gelangt ein Propellerflugzeug, das weniger Lärm verursacht als ein Jet.

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