Lesezeit: ca. < 1 Minute

Angesichts aktueller Spekulationen über einen möglichen Börsengang der GmbH (FMG) legt die FMG Wert auf die Feststellung, dass es keine Pläne für einen solchen Schritt gibt. Über Veränderungen in der Eigentümerstruktur oder einen möglichen Börsengang entscheiden im Übrigen ausschließlich die Gesellschafter des Unternehmens. Die Medien beziehen sich in ihren Meldungen zu diesem Thema auf eine fehlerhafte Formulierung in einer öffentlichen Ausschreibung der FMG für einen Wirtschaftsprüfer, in der von einem möglichen Börsengang zwischen 2016 und 2020 die Rede ist.

Mit diesem Hinweis sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass der Wirtschaftsprüfer über Qualifikationen verfügen muss, die der Komplexität des Unternehmens entsprechen – vergleichbar den Qualifikationen, die für die Prüfung börsennotierter Unternehmen erforderlich sind. Eine Korrektur der fehlerhaften Formulierung wurde dennoch bereits veranlasst.

Anzeige
Anzeige
Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.