Flughafen Düsseldorf hat den Antrag zur Betriebsänderung gestellt

Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten

Der Düsseldorfer Flughafen hat nun den Antrag auf Planfeststellung mit Änderung der Betriebsgenehmigung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) gestellt. Nachdem die Flughafengesellschaft ihr Vorhaben im Juni 2013 öffentlich gemacht hatte, wurden die erforderlichen Unterlagen, Gutachten und Pläne nun bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht. Der größte Airport in NRW möchte zukünftig in den Tagesstunden nachfrageorientierter und flexibler auf sein vorhandenes Start- und Landebahnsystem zugreifen können.

Flughafengeschäftsführer Thomas Schnalke kündigte an, weiterhin den Dialog mit den Nachbarn zu suchen. Der Flughafen war mit den Anwohnern bereits im Juni 2013 sehr frühzeitig in einen Dialog über sein Vorhaben eingetreten. Die Einreichung des Antrags beim Ministerium stellt nun den offiziellen Beginn des formellen Verfahrens zur Kapazitätserweiterung dar.

“Mit der Antragseinreichung stellen wir die Weichen für die Zukunft des größten Airports Nordrhein-Westfalens. Düsseldorf und die Region stehen in einem internationalen Wettbewerb. NRW braucht daher ein leistungsfähiges Luftverkehrsdrehkreuz. Als solches bietet der Flughafen Düsseldorf Verbindungen zu den bedeutenden Wirtschaftsräumen und Metropolen Europas sowie über 120 wöchentliche Flüge zu Interkontinentalzielen in aller Welt. Damit diese für die Region wichtigen Verbindungen erfolgreich betrieben werden können, ist ein dichtes Netz an europäischen und innerdeutschen Zubringerflügen erforderlich. Hierfür bedarf es in den Spitzenstunden über Tage auch in Zukunft einer ausreichenden Kapazität”, betont Flughafengeschäftsführer Thomas Schnalke.

“Wenn der Düsseldorfer Airport daher seine Stellung als leistungsstarker Flughafen für die Bürger und die Wirtschaft NRWs wahren möchte, brauchen wir diese Entwicklungsperspektive.” Dem stetig steigenden Mobilitätsbedürfnis der rund 18 Millionen Menschen und der Wirtschaft in der Region solle somit auch langfristig Rechnung getragen werden können.

Airport hat Bedürfnisse der Menschen und der Wirtschaft im Blick

Der Flughafen möchte in Zukunft flexibler und bedarfsgerechter arbeiten können. Dazu will er in den Spitzenstunden über Tage die vorhandene Kapazität seines Start- und Landebahnsystems nutzen und 60 anstatt 47 Slots zur Verfügung stellen können. Mit acht zusätzlichen Abstellpositionen auf dem Flughafengelände soll die Infrastruktur des Airports der erwarteten Verkehrsentwicklung angepasst werden. Der Flughafen hat bei seinen Plänen aber nicht nur die Erfordernisse der hiesigen Wirtschaft und das Bedürfnis der Menschen nach Mobilität im Blick, sondern auch das verständliche Interesse der unmittelbaren Nachbarn an Lärmschutz.

Eine Änderung der bestehenden Nachtflugregelung ist nicht Gegenstand des Antrags. Und auch der Angerlandvergleich, eine seit 50 Jahren bestehende Vereinbarung mit Nachbargemeinden, bleibt gewahrt. Zusammen mit den Airlines hat der Airport seit 2003 bereits rund 67 Millionen Euro in passive Schallschutzmaßnahmen in der Nachbarschaft investiert. Weitere 20 Millionen Euro würden bei einer entsprechenden Erteilung der neuen Genehmigung in den Anwohnerschutz und die Instandhaltung von Lärmschutzmaßnahmen folgen.

Änderungen nach Bürger-Bedenken

Um bei der notwendigen Weiterentwicklung des Flughafens die Anwohnerinteressen zu berücksichtigen, hat der Airport  zwischenzeitlich bereits mit inhaltlichen Änderungen seines Antrags zentrale Bedenken der Menschen entkräftet, die in den Gesprächen mit den Bürgern geäußert worden waren. Ursprünglich wollte der Airport beantragen, die Zahl der Starts und Landungen frei über das Jahr verteilen zu können. Anwohner und Nachbargemeinden hatten hierbei die Befürchtung geäußert, ein Großteil der Flüge würde dann möglicherweise in den Sommermonaten stattfinden, in denen sich die Menschen im Freien aufhalten. In dem modifizierten Antrag verpflichtet sich der Flughafen, die Vergabe der Zeitfenster für Starts und Landungen weiterhin wie bisher gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen.

Außerdem bleibt es dabei, dass die Nutzung der zweiten Landebahn stets eine Woche im Voraus bei der Genehmigungsbehörde angezeigt werden muss. Auch das wollte der Airport ursprünglich ändern, um flexibler zu sein. Um dabei dennoch sein wichtiges Anliegen zu wahren, die zweite Bahn bei unvorhergesehenen Ereignissen kurzfristig mitbenutzen zu können, um insbesondere Verspätungen zu vermeiden oder abbauen zu können, soll in Zukunft ein Zeitkonto geführt werden.

Sollte die Nordbahn entgegen der Voranmeldung nicht genutzt werden, werden dem Zeitkonto entsprechende Zeitblöcke à 15 Minuten gutgeschrieben. Dieses Zeitguthaben kann dann kurzfristig zum Beispiel bei Schlechtwetterlagen oder Streiks abgebaut werden. In jeder Flugplanperiode muss ein neues Zeitguthaben aufgebaut werden. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass die Nutzung der Nordbahn 50 Prozent aller Tagesstunden nicht überschreitet.

Antragseinreichung: Startschuss für Verfahren

Zunächst wird die Genehmigungsbehörde jetzt die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Auslegungsreife prüfen. Anschließend wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen, indem die als Anhörungsbehörde zuständige Bezirksregierung Düsseldorf die Unterlagen an Behörden und Träger öffentlicher Belange sendet und Stellungnahmen anfordert. Neben verschiedenen Behörden werden auch Gemeinden und Bürger beteiligt.

Auf die Auslegung wird durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. In der Regel erfolgt diese im kommunalen Amtsblatt oder durch eine Veröffentlichung in den örtlichen Tageszeitungen. Der Düsseldorfer Flughafen wird an dieser Stelle ebenfalls über die Auslegung informieren. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben dann maximal drei Monate Zeit zur Stellungnahme.

- Anzeige -