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Der Bundesrat in der gibt grünes Licht für das neue Konzept für Gebirgslandeplätze. An seiner heutigen Sitzung hat er die diesbezügliche Änderung der Verordnung ü die Infrastruktur der (VIL) und die Aufhebung der bisherigen Landeplätze Rosenegg-West und Gumm im Kanton gutgeheissen. Im Mai 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, die Höchstzahl der Gebirgslandeplätze (GLP) in der Schweiz auf deren 40 Landeplätze zu begrenzen. Bisher standen 42 Landeplätze für und zur Verfügung. Die 40 bewilligten GLP können weiterhin im bisherigen Umfang von der Helikoptertransportbranche genutzt werden.

Der Entscheid war das Ergebnis einer Interessenabwägung zwischen den Zielen des Natur-, Landschafts- und Wildtierschutzes auf der einen und den Anliegen der Flugausbildung und des Flugtrainings auf der anderen Seite. Die beiden aufgehobenen Landeplätze befinden sich in einem Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt ist. Die bereits früher festgelegten Grundsätze für das Heliskiing und für Wildruhezonen werden durch diese Anpassungen nicht in Frage gestellt.

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GLP befinden sich auf über 1.100 Meter über Meereshöhe (AMSL). Sie dienen zu Ausbildungs-, Übungs- und sportlichen Zwecken oder zur Beförderung von Touristen und verfügen über keinerlei Infrastruktur. Die GLP bilden die Ausbildungs- und Übungsgrundlage für Piloten mit der Zulassung für Gebirgslandungen. Darüber hinaus sind sie zum Teil unverzichtbar für Rettungs- und Transportflüge im Gebirge.

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fhb
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