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Die Bestim­mun­gen bei ­rei­sen zur Mit­nahme von Flüs­sig­kei­ten, gefähr­li­chen Gütern und ver­bo­te­nen Gegen­stän­den im Hand- und Rei­se­ge­päck sind umfang­reich und für den Pas­sa­gier nur schwer zu ü­bli­cken. Ein neues Pla­kat zum Aus­hang in den Ter­mi­nals der deut­schen ­hä­fen soll hel­fen, Fra­gen und Miss­ver­ständ­nis­sen vor­zu­beu­gen.

Einen wich­ti­gen Bei­trag für eine ver­bes­serte Pas­sa­gier­in­for­ma­tion soll ein neu gestal­te­tes Pla­kat leis­ten, das heute der ­ha­fen­ver­band ADV zusam­men mit sei­nen Mit­glieds­flug­hä­fen in ­lin vor­ge­stellt hat. Die Vor­teile für die Pas­sa­giere lie­gen auf der Hand: Das Pla­kat stellt wich­tige natio­nale und inter­na­tio­nale Vor­ga­ben prä­zise und anschau­lich dar – zB. Flüssigkeiten bis maximal 100 ml, keine spitzen oder scharfen Gegenstände an Bord. Es ermög­licht dem Rei­sen­den, sich bei sei­ner Rei­se­vor­be­rei­tung oder am Flug­ha­fen vor dem , der Gepäck­auf­gabe bzw. der Sicher­heits­kon­trolle zu infor­mie­ren.

Fol­gende The­men wer­den auf dem Infoblatt

  • Wel­che Flüs­sig­kei­ten darf ich im Hand­ge­päck mit­füh­ren und wel­che Aus­nah­men gel­ten?
  • Wel­che Gegen­stände / Dan­ge­rous Goods (Gefahr­stoffe) sind im Hand­ge­päck und auf­ge­ge­be­nen Gepäck ver­bo­ten?
  • Wel­che Rechte habe ich als Flug­pas­sa­gier?

Dazu kom­men­tiert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Es freut mich, dass die ­si­cher­heits­ex­per­ten der Flug­hä­fen das neu gestal­tete Pla­kat „Wich­tige Hin­weise für Flug­gäste“ erfolg­reich auf den Weg gebracht haben. Die kurze und prä­gnante Dar­stel­lung hilft den Rei­sen­den bei der Ori­en­tie­rung. Es soll auch hel­fen, die -Nachkontrollen zu ver­rin­gern und damit den zügi­gen Ablauf an den Sicher­heits­kon­troll­stel­len zu för­dern.“ Das Pla­kat liegt hier aktu­ell in einer deut­schen und eng­li­schen Ver­sion vor und wurde von den deut­schen ­si­cher­heits­be­hör­den hin­sicht­lich Rich­tig­keit und Aktua­li­tät bestä­tigt.

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