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Das BAZL hat der Berner SkyWork AG eine unbefristete Betriebsbewilligung erteilt. Damit kann die Gesellschaft ihren Flugbetrieb ab sofort wieder aufnehmen. Die Gesellschaft konnte den erforderlichen Finanzierungsnachweis am Dienstag 31. Oktober vorlegen. Die Berner Fluggesellschaft SkyWork Airlines AG hat am 31. Oktober 2017 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL wieder eine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten. Dies, nachdem die Gesellschaft die erforderlichen Unterlagen für den Finanzierungsnachweis ü die nächsten zwölf Monate vorlegen konnte. Das BAZL hatte am 16. Oktober wegen ungenügender Finanzierung die Betriebsbewilligung bis zum Ende des Sommerflugplans befristet. In der Folge musste Skywork den Flugbetrieb für einige Tage einstellen.

Flugbetriebe müssen gegenüber dem BAZL den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen genügend finanziert ist, um die sichere Abwicklung des Flugbetriebs gewährleisten zu können. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL überprüft daher periodisch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Luftfahrtunternehmen. Ist diese nicht mehr sichergestellt, muss das BAZL die Betriebsbewilligung entziehen oder befristen.

fhb
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