Schweiz verabschiedet Sachpläne für Flughäfen

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Der Schweizer Bundesrat hat heute die Objektblätter des Sachplans Infrastruktur (SIL) für insgesamt 15 Flugplätze verabschiedet. Neu ist einzig das Objektblatt für das Flugfeld Wangen-Lachen. Bei 14 bereits bestehenden Objektblättern hat er vorwiegend Anpassungen am -Perimeter sowie an den Hindernisbegrenzungsflächen vorgenommen. Sachpläne Infrastruktur (SIL) sind das Planungsinstrument des Bundes im Bereich der Zivilluftfahrt. Die allgemeinen Ziele und Vorgaben des SIL hat der Bundesrat im Jahr 2000 verabschiedet. Der SIL bildet die Grundlage für die Entwicklung der Luftfahrtinfrastruktur und definiert den künftigen Rahmen für die Bauten und den Betrieb von Flugplätzen.

Für jeden werden in einem SIL-Objektblatt verbindliche Aussagen zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz gemacht. Seit 2002 hat der Bundesrat in zehn Serien die Objektblätter für insgesamt 50 Flugplätze verabschiedet, darunter diejenigen für die Landesflughäfen und -Mulhouse.

Die vorliegende elfte Serie enthält das neue Objektblatt für das Flugfeld Wangen-Lachen (SZ). Der angrenzende gleichnamige Wasserflugplatz ist nicht Bestandteil des Objektblatts. Im Weiteren umfasst die Serie eine Anpassung der Objektblätter für die Flugplätze Biel-Kappelen (BE), Sitterdorf (TG) und Lausanne-La Blécherette (VD) und eine Fortschreibung der Objektblätter für die Flugplätze Hausen am Albis (ZH), Courtelary (BE), Langenthal (BE), Saanen (BE), Thun (BE), Bellechasse (FR), St. Gallen-Altenrhein (SG), Amlikon (TG), Lommis (TG), Montricher (TG) und Môtiers (NE).

Für das neue Objektblatt Wangen-Lachen wurde im Sommer 2015 eine Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden sowie eine Mitwirkung der Bevölkerung durchgeführt. Mit der Anpassung des bestehenden Objektblattes Biel-Kappelen sollen die geplante Verschiebung der Graspiste und der damit verbundene Betrieb gesichert werden. Die Anpassungen und Fortschreibungen der bestehenden 13 weiteren Objektblätter beinhalten geringfügige Änderungen des Flugplatzperimeters, Änderungen der Hindernisbegrenzungsflächen, welche die An- und Abflugwege für einen sicheren Flugbetrieb vor Hindernissen schützen, sowie die Aktualisierung überholter Inhalte.

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