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G-20 Gipfeltreffen in : die Staats- und Regierungschefs aus den größten Industrienationen und Schwellenländern treffen sich am 07. und 08. Juli 2017. Auf Antrag der Hamburg hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Flugbeschränkungsgebiet für den Schutz des G-20 Gipfels eingerichtet. Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel ) und solche mit zeitlicher Beschränkung.

Für das anstehende Gipfeltreffen wurde ein Flugbeschränkungsgebiet zur sicheren Anreise der Staatsgäste geschaffen, das sich mit einem Radius von 30 nautischen Meilen (55 Kilometer) rund um den Veranstaltungsort erstreckt. Dieses Gebiet reicht vom Boden bis zu einer Höhe von „Flugfläche 100“, umgerechnet ca. 3.000 Meter. Die zeitliche Aktivierung ist vom 06. Juli 2017, 08:00 Uhr bis 09. Juli 2017, 24:00 Uhr vorgesehen. Je nach Anforderungslage der Polizei kann es diesbezüglich noch zu Änderungen kommen.

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In diesem Gebiet sind alle einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich die Anreiseflüge der Staatsgäste, Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln mit Start-/ Zielflughafen Hamburg sowie Flüge der Polizei, und anderer Einsatzkräfte.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.