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Aufgrund neuer Sicherheitsbestimmungen der amerikanischen Administration (TSA) dürfen ab dem 30. Juni 2018 Gebinde, die Pulver enthalten und grösser als 350 ml sind, auf Direktflügen von europäischen Flughäfen zu US-Flughäfen nicht mehr im mitgeführt werden.

Mit 30. Juni 2018 treten neue Sicherheitsbestimmungen der US-amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA für in die in Kraft. sowie sind verpflichtet, die hoheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Bestimmungen beziehen sich auf sämtliche Pulver oder pulverähnliche Substanzen. Sie dürfen im Handgepäck nur noch in Gebinden von maximal 350ml mitgeführt werden.

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Ausgenommen von der Regelung sind Arzneimittel, Babynahrung oder Urneninhalte. Dasselbe gilt für sämtliche Gebinde mit Pulvern und Granulaten, die im Duty-free-Bereich des Flughafens erworben wurden und in einem dafür vorgesehenen Plastikbeutel eingeschweisst sind. Sämtliche von Direktflügen in die USA müssen an den Gates mit Kontrollen rechnen. Dies kann dort möglicherweise zu längeren Wartezeiten führen. Passagieren, die in die USA , wird empfohlen, Gebinde mit Pulvern im eingecheckten Gepäck zu verstauen und sich bei weiterführenden Fragen direkt an ihre zu wenden.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.