Flughafen Bern erhält wieder Konzession für 30 Jahre

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Die AG erhält vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Konzession für den Betrieb des Flughafens -Belp für die nächsten 30 Jahre. Auch das von der Flughafenbetreiberin überarbeitete Betriebsreglement wurde vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL genehmigt. Die bestehende Betriebskonzession für den von 1985 läuft Ende Mai 2016 aus. Damit der Weiterbetrieb des Flughafens gesichert wird, hat das UVEK der AG eine neue Konzession erteilt. Diese gilt ab 01. Juni 2016.

Mit der Konzession wird der AG für eine Dauer von 30 Jahren das Recht verliehen, einen gewerbsmäßig zu betreiben und dafür von den Benutzern Gebühren zu erheben. Die Flughafenbetreiberin ist anderseits verpflichtet, den unter Vorbehalt der im Betriebsreglement festgelegten Einschränkungen für alle Luftfahrzeuge zur Verfügung zu stellen, einen ordnungsgemäßen, sicheren Betrieb zu gewährleisten und für die dafür erforderliche Infrastruktur zu sorgen.

Der eigentliche Betrieb des Flughafens wird im Betriebsreglement geregelt. Das BAZL hat das von der AG überarbeitete Betriebsreglement genehmigt. Dieses enthält Vorschriften ü die Organisation des Flughafens, die Betriebszeiten, die An- und Abflugverfahren und die Benützung der Anlagen durch , – und Bodenfahrzeuge sowie sonstige Benützer. Das Reglement kann während der Dauer der Konzession jederzeit abgeändert werden. Für Änderungen an der Infrastruktur ist in jedem Fall eine Plangenehmigung des UVEK erforderlich.