Fehlanflugverfahren am Flughafen Stuttgart geändert

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Seit Donnerstag, 11. Dezember 2014, ändert die Deutsche () das bisherige Verfahren für Fehlanflüge am .

Ein Fehlanflug erfolgt, wenn ein den Landeanflug vorsorglich aus Sicherheitsgründen abbricht, z.B. weil ein anderes die Start- und Landebahn noch nicht freigemacht hat. Das geänderte Verfahren wird nur selten benötigt und folgt den heute schon veröffentlichten Abflugstrecken ü den Bereich Ludwigsburg. Lärmrelevante Auswirkungen sind laut nicht zu erwarten.