Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

Seit Donnerstag, 11. Dezember 2014, ändert die Deutsche () das bisherige Verfahren für Fehlanflüge am .

Ein Fehlanflug erfolgt, wenn ein den Landeanflug vorsorglich aus Sicherheitsgründen abbricht, z.B. weil ein anderes Flugzeug die Start- und Landebahn noch nicht freigemacht hat. Das geänderte Verfahren wird nur selten benötigt und folgt den heute schon veröffentlichten Abflugstrecken ü den Bereich Ludwigsburg. Lärmrelevante Auswirkungen sind laut Flughafen nicht zu erwarten.

fhb
Unsere Journalisten sind unabhängig, also frei von wirtschaftlichen oder politischen Interessen, doch guter Journalismus kostet viel Geld. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass Informationen frei für alle zugänglich sein sollten. Daher finanzieren wir uns über Werbung und bitten um faires Verständnis, Werbung nicht zu blocken. Damit wird unsere journalistische Arbeit freiwillig und ohne Paywall-Zwang unterstützt.