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Seit Donnerstag, 11. Dezember 2014, ändert die Deutsche () das bisherige Verfahren für Fehlanflüge am .

Ein Fehlanflug erfolgt, wenn ein den Landeanflug vorsorglich aus Sicherheitsgründen abbricht, z.B. weil ein anderes Flugzeug die Start- und Landebahn noch nicht freigemacht hat. Das geänderte Verfahren wird nur selten benötigt und folgt den heute schon veröffentlichten Abflugstrecken über den Bereich Ludwigsburg. Lärmrelevante Auswirkungen sind laut Flughafen nicht zu erwarten.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.