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Am heutigen Dienstag begann vor dem Bundesverfassungsgericht in die mündliche Verhandlung zum Tarifeinheitsgesetz. Als einer der Beschwerdeführer ist die Vereinigung () davon überzeugt, dass dieses Gesetz gegen die Freiheitsrechte aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik verstößt. Daher müsse es durch das Gericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt werden. Tarifpluralität sei kein Problem, dieses Gesetz daher auch völlig überflüssig.

„Kleine Gewerkschaften wie wir werden ihrer Rechte beraubt, denn de facto bedeutet es ein Streikverbot. Dieser Verfassungsbruch gleicht einer Abschaffung dieser Gewerkschaften und darf deshalb nicht bestehen bleiben“, so Ilja Schulz, Präsident der VC. Der Gesetzgeber hat nicht das Recht, gegen den Willen des Einzelnen festzulegen, wer für ihn Tarifverträge abschließen darf. Er schränkt die Rechte jedes Bürgers auf gewerkschaftliche Vertretung immens ein. Daher ist es jetzt Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes diesem Treiben Einhalt zu gebieten.

fhb
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