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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft AG das Zertifikat der European Safety Agency () erteilt, wonach die Sicherheitsprozesse des Flughafens die Anforderungen der EASA erfüllen. Die EASA hat von der EU-Kommission den Auftrag erhalten, für einheitliche und verbindliche Vorgaben in Sachen in der europäischen zu sorgen und hat zu diesem Zweck in der EU-Verordnung Nr. 139/2014 die Vorgaben für Organisation, Betrieb und Infrastruktur von Flugplätzen im Geltungsbereich der EASA festgelegt. Diese Vorgaben definieren beispielweise, wie ein die Betankung der , den der , die wiederholte Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung sowie die Schneeräumung zu organisieren hat.

Durch die Teilnahme der Schweiz an der EASA sind auch die Flugplätze Zürich, , , Lugano und St. Gallen-Altenrhein von den entsprechenden Vorgaben betroffen. Das BAZL überprüft in einem mehrtägigen Audit, ob die beschriebenen Sicherheitsprozesse den Vorgaben entsprechen und ob diese vom Flugplatzhalter wie beschrieben angewendet werden.

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Der Zürich ist nach Genf, Lugano und St. Gallen-Altenrhein der vierte Flugplatz der , welcher ein EASA-Zertifikat erhält. Der Flughafen Bern wird bis Ende 2017 ebenfalls gemäß den Vorgaben der EASA zertifiziert. Die Regionalflugplätze Sion, Grenchen, Les Eplatures, Samedan, Ecuvillens, Lausanne, Birrfeld und Bressaucourt werden weiterhin nach den Vorgaben der International Civil Aviation Authority () zertifiziert.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.