Schweiz folgt EU: Neue Bestimmungen zur Sicherheit

Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
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Der Gemischte Luftverkehrsausschuss der Schweiz hat mit der EU die Übernahme verschiedener EU-Erlasse beschlossen, welche eine Änderung des Anhangs des Luftverkehrsabkommens nach sich ziehen. Die neuen Bestimmungen treten am 01. Februar 2020 in Kraft. Sie betreffen die Flugsicherheit, die Flugsicherung sowie den Konsumentenschutz.

Zugangsrechte zu Sicherheitsempfehlungen

Von den Erlassen, die von der Schweiz übernommen werden, ist namentlich die Regelung über die Zugangsrechte zu Sicherheitsempfehlungen und zu den Antworten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) darauf zu erwähnen. Über eine Website wird die Öffentlichkeit auf die Empfehlungen und Antworten zugreifen können, die in der zentralen europäischen Datenbank gespeichert sind.

Zugriff auf Daten

Dabei ist der Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen gewährleistet. Die Neuerung beim Verbraucherschutz betrifft diejenigen Fälle, in denen ein Staat strengere als die EU-weit geltenden Bestimmungen erlässt. Die betreffenden Staaten müssen die Kommission informieren. Die Kommission wiederum muss sicherstellen, dass die relevanten Informationen auf einer Website zugänglich sind.

Genehmigung und Inkrafttreten

Der Bundesrat hat die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 06. Dezember 2019 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 01. Februar 2020 in Kraft.

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