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Das Bundesverwaltungsgericht hat mitgeteilt, dass die Urteile des Oberverwaltungsgerichts vom 24. April 2013 zum Schallschutzprogramm rechtskräftig sind. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision der GmbH hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Ralf Kunkel, Leiter der Pressestelle der Berlin Brandenburg GmbH: "Die Entscheidung ändert in der Praxis gar nichts. Wir realisieren den bestmöglichen Schallschutz nach den strengen Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts. Das haben wir angekündigt. Das machen wir auch."

Die Flughafengesellschaft hatte bereits im Juli 2013 angekündigt, dass sie ihrer Verpflichtung aus dem OVG-Urteil vollumfänglich nachkommen wird. Mit den Umlandbürgermeistern einigte sie sich auf eine gemeinsame Linie bei der Umsetzung des Schallschutzprogrammes. Gemeinsames Ziel des Flughafens und der Bürgermeister der betroffenen Kommunen ist es, das Schallschutzprogramm zügig umzusetzen und die Mittel möglichst zweckgebunden für Maßnahmen des baulichen Schallschutzes einzusetzen. Die Flughafengesellschaft hatte die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bezüglich der OVG-Entscheidung aus haftungsrechtlichen Gründen eingereicht.

fhb
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