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Das Landgericht Hessen hat heute entschieden, dass Piloten und der GmbH – entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes – keinen Betriebsrat für ihre Berufsgruppen wählen dürfen. Das -Unternehmen verweigert weiterhin die betriebliche Mitbestimmung für Flugzeugbesatzungen, so die ().

Damit hat das LAG in die erstinstanzliche Entscheidung in dieser Frage bestätigt. Es sei aber den zuständigen Gewerkschaften unbenommen, einen das Gesetz abbildenden Tarifvertrag über betriebliche Mitbestimmung abzuschließen. Dies aber verweigere das Lufthansa-Unternehmen standhaft bis zum heutigen Tage. Das Gericht betonte, ein solcher Tarifvertrag könne notfalls mit Streiks durchgesetzt werden.

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„Wir sind von dem Beschluss des LAG Hessen enttäuscht. Wir hatten gehofft, dass das Gericht sich an europarechtlichen Vorgaben orientiert und dadurch die Wahlen ermöglicht“, sagt Tarifexperte Markus Germann. „Es wird den europäischen Richtlinien nicht gerecht, dass es in einem Flugbetrieb mit über eintausend Mitarbeitern keine Handhabe gibt, Mitbestimmung gerichtlich durchzusetzen, während dies bei Bodenbetrieben möglich ist. Jetzt ist die Lufthansa-Konzernführung in der Pflicht, diesen Missstand zu beheben, schließlich fliegt das Tochterunternehmen SunExpress auch `´-„, so Germann abschließend.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.