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Der Gemischte Luftverkehrsausschuss – EU hat die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die – und . Sie treten am 15. Mai 2016 in Kraft. Die Schweiz hat damit der Übernahme verschiedener EU-Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zugestimmt. Die wichtigsten Punkte betreffen die Information, Analyse und Nachverfolgung von Vorfällen bezüglich Luftfahrzeugsicherheit, die von Testflügen sowie Normen im Bereich des Luftfahrzeugunterhalts in der allgemeinen .

Was den Schutz vor Attentaten gegen die Luftfahrt anbelangt, so werden zwei neue Staaten, nämlich und Montenegro, als Anwender von Sicherheitsnormen anerkannt, die den in der EU geltenden Normen gleichwertig sind. Die genannten Staaten werden somit in das System „One Stop “ integriert. Von den Flughäfen dieser Länder her kommende können die Schweizer Flughäfen ohne zusätzliche für den Transit benützen.

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Der Bundesrat hat die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 03. März 2016 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Entscheid. Die neuen Regelungen des Abkommens treten in der Schweiz am 15. Mai 2016 in Kraft.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.