UFO kritisiert Arbeitnehmerrechte bei Billigflieger Ryanair

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Der 01. Mai steht symbolisch bis heute für die Erkämpfung von Arbeitnehmerrechten weltweit. Mit dem irischen Billigflieger Ryanair sieht die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) ein aktuelles Beispiel in Europa, bei dem diese Arbeitnehmerrechte jedoch vollständig negiert würden. Der Vorsitzende der UFO, Alexander Behrens, weist darauf hin, dass ein in Deutschland lebender und arbeitender Ryanair-Flugbegleiter in Vollzeitanstellung ein Bruttojahresgehalt zwischen 11.000 und maximal 18.000 Euro erhält. “Das ist unterhalb des deutschen Mindestlohns. Andere Klauseln in den Ryanair-Arbeitsverträgen sind ebenfalls unterhalb sozialer Mindeststandards”, so Behrens.

UFO weist vor dem Hintergrund, dass Ryanair derzeit mit großen Schritten ihr Flugangebot in Deutschland über kleine Regionalflughäfen hinaus auch an den internationalen Airports erweitert, auf einen unfairen Wettbewerb hin, der auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen wird. “Während die überwiegende Zahl deutscher und europäischer Fluggesellschaften – auch im so genannten Low-Cost-Segment – sich wenigstens an Mindeststandards hält, muss man im Fall Ryanair von Ausbeutung der Mitarbeiter und der Ausnutzung rechtlicher Schlupflöcher sprechen”, schließt Behrens.

Ohne Beitrag für Rente, Sozialversicherung, Lohnfortzahlung

“Ryanair-Flugbegleiter erhalten in den verkehrsschwachen Wintermonaten, mehrere Wochen unbezahlten Urlaub zugewiesen. Kurzfristige Versetzungen aus ‘disziplinarischen’ Gründen innerhalb Europas sind zudem üblich. Es gibt ebensowenig Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Ryanair wie Beitragszahlungen in die deutschen Renten- und Sozialversicherungen. Möglich macht dies die von Ryanair gewählte Option, deutsche Flugbegleiter mit irischen Arbeitsverträgen auszustatten, welche eine weitreichende Umgehung deutscher Arbeitsrechtsstandards ermöglichen. Das bedeutet, dass während der Dauer der Beschäftigung für deutsche Ryanair-Flugbegleiter lediglich minimale Beiträge in die irische Rentenkasse, jedoch kein Cent in die deutsche Rentenversicherung fließt. Im Falle einer Entlassung hat ein deutscher Ryanair-Flugbegleiter zudem nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld”, führt Behrens weiter aus.

Die Industriegewerkschaft Luftverkehr (IGL) sieht indes auch die Politik gefordert, die ein solches “Cherry-Picking” innerhalb der EU durch findige Arbeitgeber nicht dulden darf. Unter solchen Konditionen müssten auch kranke Mitarbeiter fliegen gehen, um ihre Miete zahlen zu können. Es müsse sich jeder Ryanair-Passagier die Frage stellen, ob ihm einige Euro Ersparnis beim Ticketkauf die Förderung solcher Bedingungen wert sei, und ob er sich mit solchen Arbeitsbedingungen sicher befördert fühlt, ergänzt der IGL-Vorsitzende Nicoley Baublies. “Immerhin kann ein solches Modell auch durchaus in anderen Branchen Schule machen, wenn ihm nicht Einhalt geboten wird”, mahnt Baublies.

Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation UFO e.V. ist die Gewerkschaft des Kabinenpersonals in Deutschland. Sie vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von mehr als 13.000 Mitgliedern bei den Fluggesellschaften Fluggesellschaften Condor, Eurowings, Germanwings, Lufthansa und Lufthansa CityLine.

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