Hamburger Gericht gegen Screenscraper bei Flugbuchung
Hamburger Gericht gegen Screenscraper bei Flugbuchung
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hat sich europaweit in mehreren Rechtstreitigkeiten gegen Screenscraper-Websites engagiert, um zu verhinden, dass Verbraucher irregeführt, und zusätzlichen Gebühren unterworfen werden. Die will auch sicherzustellen, dass sie ü die richtigen Kontaktdaten verfügt, damit Kunden korrekte Fluginformationen erhalten.

begrüßte die Entscheidung des Hamburger Gerichts, eine einstweilige Verfügung gegen solch ein Portal zu erwirken. Darü hinaus untersagt die einstweilige Verfügung, dass die -Website falsche E-Mail-Adressen von Fluggästen zur Verfügung stellt.

Gründe für die Unterlassung von Screenscraper-Website

Die einstweilige Verfügung wurde aus folgenden Gründen erlassen:

  • Unrechtmäßige Anzeige von Ryanair-Tarifen mit verstecktem Aufschlag, und somit höheren Tarifen als im eigenen Angebot.
  • Die Anzeige der Gesamtflugkosten ohne die Gebühren von
  • Die Anzeige eines Preises für eingechecktes Gepäck, der höher ist, als der von Ryanair berechnete Preis

Probleme bei wichtigen Fluginformationen

Viele dieser Websites verursachen weiterhin Probleme für und/oder versäumen es, wichtige Fluginformationen sowohl an Kunden als auch an Ryanair weiterzugeben. Dies betrifft änderungen, Online Check-Ins, Hilfe bei besonderen Bedürfnissen und Kontaktdaten. Daraus resultierten verpasste und wiederholte Probleme für Kunden.

Kenny Jacobs, CMO von Ryanair, sagte: „…Wir haben uns in verschiedenen Rechtsfällen in ganz Europa engagiert, um zu verhindern, dass unsere Kunden von nicht autorisierten Screenscraper-Websites übermäßige, unnötige Zusatzgebühren zahlen müssen, und um sicherzustellen, dass Ryanair ü angemessene Kontaktdaten verfügt, damit unsere Kunden korrekte Informationen über ihren erhalten…“

Die einstweilige Verfügung kann noch angefochten werden.

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