Gepäckvorschriften fürs Fliegen beim Packen beachten

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Badehose, Sonnenbrille und Handtuch: Die Vorfreude auf den Urlaub kommt schon beim Packen des Koffers. Einige Gegenstände gehören aber nicht in Koffer und Handgepäck. Damit einem reibungslosen Start in den Urlaub nichts im Wege steht, sollten sich Passagiere bereits vor Reiseantritt über die geltenden Sicherheitsbestimmungen für das Hand- und Reisegepäck informieren. Gegenstände wie Butangasbehälter, Nassbatterien, Bleichmittel oder Feuerwerkskörper dürfen weder im Hand- noch im Reisegepäck transportiert werden. Ein Gasfeuerzeug pro Person darf nur direkt am Körper mitgeführt werden, jedoch nicht im Hand- oder Reisegepäck. Die Mitnahme von Benzinfeuerzeugen ist weder im Hand- noch im Reisegepäck zulässig. Einzige Ausnahme: Das Feuerzeug ist neu und noch originalverpackt.

Alle spitzen und scharfen Gegenstände wie Messer, Scheren oder auch Wanderstöcke sind an Bord des Flugzeuges nicht erlaubt, können aber im oder als Reisegepäck aufgegeben werden. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet die jeweilige Fluggesellschaft.

Flüssigkeiten am besten im Koffer verstauen

Laut EU-Vorschrift dürfen Fluggäste Flüssigkeiten im Handgepäck nur noch in geringen Mengen mit sich führen. Deshalb packt man die Flüssigkeiten am besten in den aufzugebenden Koffer. Wer auf Flüssigkeiten im Handgepäck nicht verzichten kann, muss Folgendes beachten: Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut werden. Jeder Passagier darf nur einen solchen Beutel im Handgepäck transportieren. Ausnahmen von der Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck gibt es für Medikamente und Babynahrung. Ausführliche Informationen gibt es hierzu etwa beim Flughafen Hamburg.

Was zählt zu Flüssigkeiten?

Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Als solche gelten zum Beispiel flüssige Wimperntusche und Lipgloss, Deoroller, Joghurt und Frischkäse.

Souvenirkauf und Artenschutz

Mit einem Souvenir aus fernen Ländern holt man sich die Urlaubsstimmung nach Hause – doch aufgepasst: Viele Tiere stehen unter Artenschutz, weshalb es verboten ist, Souvenirs von geschützten Tieren aus dem Urlaub mitzubringen. Hierzu zählen zum Beispiel Elfenbeinprodukte, Korallen, Krokodilleder und Felle von Großkatzen. Eine Artenschutzvitrine am Hamburg Airport, die in der Fluggastpier steht, klärt Reisende schon vor dem Start in den Urlaub darüber auf, welche Souvenirs sie meiden sollten.

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