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Flug­lärm­schutz ist für die ADV-Flughäfen nach wie vor das Umwelt­thema Nr. 1. Dabei set­zen die ­hä­fen auf den akti­ven und pas­si­ven Schall­schutz. Die Debatte um den Lärm ist wich­tig, doch sie bedarf einer Ein­or­dung. Die gesund­heit­li­chen Risi­ken durch Flug­lärm fie­len gerin­ger aus, als bis­her ange­nom­men. Dies zeigt die umfang­reichste Unter­su­chung zum Thema Lärm „NORAH“ (Noise-Related Annoyance, Cogni­tion and Health) aus dem Jahr 2015. Die in der Lärm­wir­kungs­stu­die erfasste Beläs­ti­gung durch Flug­lärm war nur in gerin­gem Maß vom Lärm­pe­gel und damit von der Anzahl der Flug­be­we­gun­gen abhän­gig. Die Unter­su­chung hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sub­jek­tive Fak­to­ren, wie die per­sön­li­che Ein­stel­lung zur Lärm­quelle, von Bedeu­tung ist.

„Trotz der bereits erziel­ten Erfolge, wer­den die Flug­ha­fen­be­trei­ ihr hohes Enga­ge­ment beim Lärm­schutz unver­min­dert fort­set­zen. Die deut­schen Flug­hä­fen set­zen ins­be­son­dere auf die Anreiz­wir­kung der lärm­ab­hän­gi­gen Ent­gelte. Diese sol­len die Umrüs­tung der ­lines auf immer lei­sere und umwelt­scho­nen­dere Flug­zeuge beloh­nen. Der wirk­samste Bei­trag für einen ver­bes­ser­ten Schutz der Bevöl­ke­rung sind moderne, lei­sere Flug­zeuge. Den Anteil der lärm­ab­hän­gi­gen Ent­gelte haben die Flug­hä­fen in den letz­ten drei Jah­ren ver­dop­pelt“, erklärt Ralph Bei­sel, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV.

Jede neue Trieb­werks­ge­ne­ra­tion hat den Lärm bis­her stark redu­zie­ren kön­nen. Dies ist auch wei­ter­hin das Ziel. Die neuen Flug­zeug­gene­ra­tio­nen A320neo, A350 und , Boe­ing 747-8 und Boe­ing 787 hel­fen, die Lärm­emis­sio­nen wei­ter zu sen­ken. Die Flug­hä­fen for­dern die Bun­des­re­gie­rung auf, die Bran­che bei ihren Bemü­hun­gen finan­zi­ell zu för­dern: „Der wirk­samste Lärm­schutz setzt an der Quelle an. Hier­für brau­chen die Air­lines die nöti­gen Mit­tel zur Moder­ni­sie­rung ihrer . Hier sollte die Bun­des­re­gie­rung anset­zen und Inno­va­tio­nen, durch die Abschaf­fung fis­ka­li­scher Belas­tun­gen oder Bereit­stel­lung staat­li­cher För­der­pro­gramme, vor­an­trei­ben. Dadurch stün­den drin­gend benö­tigte Finanz­mit­tel für lei­sere und ver­brauchs­arme Flug­zeuge bereit“, so Ralph Bei­sel.

Die Anzahl der von Flug­lärm belas­te­ten Per­so­nen (mehr als 55 dB(A)) – die nach der euro­päi­schen Umge­bungs­lärm­richt­li­nie alle fünf Jahre ermit­telt wird – liegt bei 738.000. Im Ver­gleich der Ver­kehrs­trä­ger liegt die Anzahl von Flug­lärm belas­te­ter Per­so­nen damit deut­lich nied­ri­ger als die Anzahl der von Stra­ßen­lärm (rund 10,2 Mio.) oder von Schie­nen­lärm (rund 8,2 Mio.) belas­te­ten Per­so­nen.

Das Schutz­ni­veau vor Flug­lärm ist durch die Novel­lie­rung des Flug­lärm­schutz­ge­set­zes im Jahre 2007 deut­lich erhöht wor­den. Gegen­über den Ver­kehrs­trä­gern Straße und Schiene gel­ten die schärfs­ten Vor­ga­ben für den Lärm­schutz rund um die Flug­hä­fen. Neben dem Umwelt- und Flug­lärm­schutz ist für die deut­schen Flug­hä­fen vor allem der Dia­log mit den betrof­fe­nen Anwoh­nern ent­schei­dend.

fhb
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