FBB zum korrekten Sachverhalt der Anträge für Baugenehmigungen

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Derzeitige Berichte rund um den BER geben laut Flughafen nicht den aktuellen Stand bei den Arbeiten bei der FBB wieder. Richtig ist, dass, wie vielfach öffentlich ausgeführt, in der Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember dieses Jahres ein Terminband zur Eröffnung des BER beraten wird. Die vorbereitenden Arbeiten daran laufen. Zur Fertigstellung des BER und für die behördliche Abnahme müssen neben dem Gebäude auch die sicherheitsgerichteten Anlagen (wie z.B. die Entrauchungsanlagen) baurechtlich genehmigt sein. Für die Entrauchungsanlagen sowie die nötigen Umbauten erstellt die FBB derzeit zwei Nachträge zur Baugenehmigung.

Technik-Geschäftsleiter Jörg Marks: "In der aktuellen Berichterstattung werden verschiedenste Themen durcheinandergeworfen. Es bleibt beim vereinbarten Fahrplan: Wir bewerten die Einzelthemen und fügen sie am Ende in ein Terminband ein, das wir im Dezember beraten werden. Dass einige jetzt eine ‚Kernsanierung‘ des Flughafens fordern, ist aus meiner Sicht nur mit Unkenntnis der konkreten Situation zu erklären."

Insbesondere im Hinblick auf die noch nötigen Planungen geht die aktuelle Berichterstattung am tatsächlichen Status Quo vorbei. Technik-Geschäftsleiter Jörg Marks: "Bis zum geplatzen Eröffnungstermin im Juni 2012 ist das Terminalgebäude mehrfach ohne ausreichende Planungsgrundlage erweitert und umgebaut worden. Diesen Fehler werden wir nicht wiederholen. Wir wissen, was wir tun. Wir erstellen valide Gesamtpläne, schaffen auf dieser Basis funktionierende technische Systeme und dokumentieren diese. Nur so kann das Terminal auch behördlich abgenommen werden."

Der eine Nachtrag, dessen Einreichung im Frühjahr 2015 geplant ist, beschreibt die mechanischen Entrauchungsanlagen. Hierzu gehört z.B. die Teilung der großen Entrauchungsanlage 14 in kleinere Einheiten. Der andere Nachtrag (Einreichung im Sommer 2015 geplant) wird benötigt, um die im Rahmen der Terminalsanierung benötigten Umbauten planerisch korrekt abzubilden. Hierzu gehören unter anderem korrigierte Raumnummern, geänderte Raumbelegungen, sicherheitstechnisch nötige Nachrüstungen und ähnliches. Dieser Nachtrag wird auch dazu benötigt, den Sachverständigen und Prüfbehörden das finale Prüfungssoll anzuzeigen. Nur auf dieser Grundlage können Gebäude und technische Systeme geprüft dann werden.

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