EU: Werkzeuge für Wettbewerb im Luftfahrtsektor

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Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben heute die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über eine entsprechende Reform gebilligt, die entscheidend ist für einen Sektor, der zunehmend von globalem Wettbewerb geprägt ist und dem bislang ein wirksames Instrument fehlte, um gegen unfaire Geschäftspraktiken vorzugehen.

Die EU schützt ihren Luftverkehrssektor mit einem Mechanismus, der einen fairen Wettbewerb mit Luftfahrtunternehmen aus Drittländern gewährleisten und gleichzeitig dazu beitragen soll, eine hohe Dichte an Verkehrsverbindungen in der gesamten EU aufrechtzuerhalten. Jetzt stehe EU nun endlich ein Instrument zur Verfügung, das zwischen den Fluggesellschaften für einen gesunden Wettbewerb sorge. Reisende würden zukünftig von den niedrigeren Flugpreisen und besseren Verbindungen profitieren, zeigte sich Österreichs Bundesminister Hofer erfreut.

Maßnahmen können ergriffen werden

Nach den vereinbarten neuen Bestimmungen gilt künftig sowohl bei umfassenden EU-Abkommen als auch bei bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen einzelnen EU-Staaten und Drittländern ein einheitliches Verfahren für die Einleitung von Untersuchungen und Entscheidungen über Abhilfemaßnahmen. Die Kommission erhält die Befugnis, Untersuchungen einzuleiten und über Abhilfemaßnahmen zu entscheiden, wenn eine wettbewerbsverzerrende Praxis einem EU-Luftfahrtunternehmen Schaden zugefügt hat oder eindeutig eine Schädigung droht. Im letzteren Fall kommen die Abhilfemaßnahmen erst zur Anwendung, wenn aus der Bedrohung eine tatsächliche Schädigung geworden ist.

Etwaige Abhilfemaßnahmen finanzieller oder operativer Art werden mittels Durchführungsrechtsakten von der Kommission erlassen, wobei operative Abhilfemaßnahmen einem strengeren Verfahren unterliegen. Sobald die vorgeschlagene Verordnung förmlich angenommen ist, wird sie den bestehenden Rechtsakt ersetzen, der mit einigen Mängeln behaftet ist und nie in der Praxis angewandt wurde. Auf internationaler Ebene besteht derzeit kein Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) oder der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Regelung des Wettbewerbs zwischen Luftfahrtunternehmen.

Die Einigung vom 20. November wurde auf der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter von den EU-Botschafterinnen und -Botschaftern gebilligt. Sobald der vereinbarte Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet worden ist, muss er zunächst vom Rat und dann vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden. Nach der Annahme wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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