Duty-Free im Handgepäck: Neue EU-Regeln auch in der Schweiz

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Zum 28. Januar 2014 ändern am die Kontrollen für Flüssigkeiten im . Die Regelung bleibt jedoch gleich. Erlaubt sind weiterhin Flüssigkeiten bis 100 Milliliter, Spezialnahrung inklusive Babynahrung sowie Medikamente. Eine Erleichterung gibt es für Transferpassagiere mit Duty-Free-Artikeln.

Derzeit sind Flüssigkeiten bis zu einer maximalen Menge von 100 Millilitern in einem durchsichtigen und verschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel erlaubt. Pro Passagier darf genau ein solcher Beutel im mitgeführt werden. Außerdem dürfen Reisende Spezialnahrung (inkl. Babynahrung) und Medikamente sowie Duty-Free-Artikel in regelkonform versiegelten Beuteln im mitführen. Neu durchlaufen Spezialnahrung (inkl. Babynahrung), Medikamente und Duty-Free-Artikel eine zusätzliche, separate Kontrolle, welche die Flüssigkeiten auf Sprengstoff untersucht.

Die neue EU-Regelung ist vor allem für Transferpassagiere relevant. Transferreisende aus Drittländern ausserhalb der Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Reisenden aus den , , , Malaysia und mussten bisher bei der Transfer- ihre Duty-Free-Artikel abgeben.

Duty-Free-Artikel im für Nicht-EU-Reisende

Nun dürfen , die aus Drittländern ü den , Duty-Free-Artikel ebenfalls im mitführen. Voraussetzung: Der Artikel ist in einem regelungskonformen, versiegelten und unversehrten -Beutel verpackt. Wie Medikamente und Spezialnahrung werden auch diese Flüssigkeiten zusätzlich kontrolliert.

Die neue Regelung der EU muss bis spätestens am 31. Januar 2014 in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Die ist aufgrund der bilateralen Verträge verpflichtet, diese Regelung ebenfalls umzusetzen.