Duty-Free im Handgepäck: Neue EU-Regeln auch in der Schweiz

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Zum 28. Januar 2014 ändern am Flughafen Zürich die Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Die Regelung bleibt jedoch gleich. Erlaubt sind weiterhin Flüssigkeiten bis 100 Milliliter, Spezialnahrung inklusive Babynahrung sowie Medikamente. Eine Erleichterung gibt es für Transferpassagiere mit Duty-Free-Artikeln.

Derzeit sind Flüssigkeiten bis zu einer maximalen Menge von 100 Millilitern in einem durchsichtigen und verschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel erlaubt. Pro Passagier darf genau ein solcher Beutel im Handgepäck mitgeführt werden. Außerdem dürfen Reisende Spezialnahrung (inkl. Babynahrung) und Medikamente sowie Duty-Free-Artikel in regelkonform versiegelten Beuteln im Handgepäck mitführen. Neu durchlaufen Spezialnahrung (inkl. Babynahrung), Medikamente und Duty-Free-Artikel eine zusätzliche, separate Kontrolle, welche die Flüssigkeiten auf Sprengstoff untersucht.

Die neue EU-Regelung ist vor allem für Transferpassagiere relevant. Transferreisende aus Drittländern ausserhalb der Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Reisenden aus den USA, Kanada, Kroatien, Malaysia und Singapur mussten bisher bei der Transfer-Sicherheitskontrolle ihre Duty-Free-Artikel abgeben.

Duty-Free-Artikel im Handgepäck für Nicht-EU-Reisende

Nun dürfen Passagiere, die aus Drittländern über den Flughafen Zürich fliegen, Duty-Free-Artikel ebenfalls im Handgepäck mitführen. Voraussetzung: Der Artikel ist in einem regelungskonformen, versiegelten und unversehrten ICAO-Beutel verpackt. Wie Medikamente und Spezialnahrung werden auch diese Flüssigkeiten zusätzlich kontrolliert.

Die neue Regelung der EU muss bis spätestens am 31. Januar 2014 in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Die Schweiz ist aufgrund der bilateralen Verträge verpflichtet, diese Regelung ebenfalls umzusetzen.

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