Condor: Brüssel entscheidet Kredit und Schutzschirm

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Die Condor Flugdienst GmbH hat von der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung die Zusage über eine Bürgschaft für einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro erhalten. Wann die Entscheidung aus Brüssel vorliegt, kann noch nicht gesagt werden.

Die Zusage ist Voraussetzung für eine Prüfung durch die Europäische Kommission. Erst nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel wird der Kreditbetrag von der KfW ausgezahlt.

Hilfe Tausende Angestellte

Die Staatsbürgschaft für einen Überbrückungskredit wurde beantragt, um mögliche Liquiditätsengpässe bei Condor zu verhindern, die sich aus der Insolvenz der englischen Condor-Muttergesellschaft Thomas Cook Group plc ergeben. “4.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Partner und Kunden von Condor danken der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung für ihre Zusage. Condor ist ein operativ gesundes und profitables Unternehmen, welches auch im laufenden Jahr ein positives Ergebnis verzeichnen wird. Weil unsere Liquidität für die saisonal bedingt schwächere Buchungsperiode von unserer insolventen Muttergesellschaft verbraucht wurde, benötigen wir diese Brückenfinanzierung für den Winter. Die Zusage ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung unserer Zukunft,” so Ralf Teckentrup, Vorsitzender der Geschäftsführung.

Flotte fliegt – Schutzschirm vor Thomas Cook

Der Flugbetrieb der Condor läuft wie geplant weiter. Die Mitarbeiter sind hoch motiviert und arbeiten rund um die Uhr daran, Kunden zuverlässig an ihre Ferienziele in aller Welt und auch wieder zurück nach Hause zu bringen. Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter Thomas Cook Group plc zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, beabsichtigt die Condor Flugdienst GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen.

Was ist ein Schutzschirmverahren?

Das Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts, das in Fällen mit einer positiven Aussicht auf eine erfolgreiche Restrukturierung von Gericht gewährt werden kann. Darüber hinaus wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen wie die Lieferanten, Arbeitnehmer und Flughafenbetreiber vertreten sein werden. 

“Als profitables Unternehmen mit einem positiven Cash Flow und einer guten Geschäftsentwicklung befreien wir uns mit dem Schutzschirmverfahren von möglichen Forderungen unserer englischen Konzernmutter Thomas Cook Group plc. Dieser Schritt ist in der derzeitigen Lage das Beste für unsere Kunden, unsere Geschäftspartner und für uns. Denn wir erlangen so die volle Unabhängigkeit von der Thomas Cook Group plc und mehr Sicherheit für unsere Zukunft. Es ist ein für uns formal notwendiger und logischer Schritt.

Condor fliegt planmäßig weiter

Unser Geschäftsbetrieb läuft planmäßig weiter, und wir sorgen auch weiterhin dafür, unsere Gäste sicher und zuverlässig an ihr Ziel zu bringen”, so Ralf Teckentrup, Vorsitzender der Geschäftsführung. “Unsere Flotte ist in Betrieb, und der Ticketverkauf für Flüge mit Condor läuft ganz normal weiter.”

Mit großer Erleichterung haben auch die Piloten der VC die Nachricht aufgenommen, dass die Bundesregierung der Condor Flugdienst GmbH einen Überbrückungskredit gewährt. Dieser ermöglicht es der Airline sich selbständig profitabel aufzustellen und sich unabhängig von Thomas Cook plc eine Zukunftsperspektive aufzubauen.

“Wir wissen, dass dieser Weg nicht einfach sein wird, glauben aber daran, dass – wenn Unternehmen, Gewerkschaft und Politik zusammenarbeiten – der Erhalt der Condor möglich sein wird. Unter dieser Voraussetzung steht es für uns außer Frage, unseren Beitrag zu leisten,” so Markus Wahl, Präsident der Vereinigung Cockpit. Die Vereinigung Cockpit will im engen Austausch mit der Geschäftsleitung bleiben. Um das Vertrauen der Passagiere und der Öffentlichkeit in Condor aufrechtzuerhalten, muss jetzt das Ziel aller Beteiligten sein, einen reibungslosen Flugbetrieb aufrechtzuerhalten.

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