Airlines fordern weniger Abgabenlast – 39 Prozent Steigerung in Frankfurt

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Die Airlines ächzen unter Abgabenlast. Die Last, die Fluggesellschaften an deutschen Flughäfen zu tragen haben, ist nicht nur im europäischen Vergleich hoch, sondern hat mittlerweile ein unerträgliches Maß erreicht. Dies betont der Airline-Verband BARIG (Board of Airline Representatives in Germany), der rund 100 nationale und internationale in Deutschland operierende Airlines vertritt, anlässlich der Vorstellung der neuen Entgeltordnung für Frankfurt Rhein-Main durch den Flughafenbetreiber Fraport. Das Maß der Abgabenlast sei voll, so BARIG Generalsekretär Michael Hoppe.

“Über Jahre hinweg wurden die Fluggesellschaften in Frankfurt und an anderen Flughäfen in der Bundesrepublik immer stärker zur Kasse gebeten. Jetzt haben wir einen Punkt erreicht, an dem weitere Belastungen einfach nicht mehr tragbar sind. Noch höhere Gebühren könnten dazu führen, dass Flugstrecken ab bzw. nach Frankfurt in Frage gestellt werden, da sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten. Erhöhen die Flughafenbetreiber die Kosten und Gebühren weiter, wird dies schnell zu einem Eigentor, da die Fluggesellschaften ihr Angebot ausdünnen, einstellen oder an andere Flughäfen verlagern müssen – mit ernsten Auswirkungen für die gesamte deutsche Volkswirtschaft.”

Frankfurt: 39 Prozent Gebührensteigerung seit 2009

Aus Sicht des BARIG ist der neue Vorschlag zur Entgeltordnung am Frankfurter Flughafen nicht nachvollziehbar und geht in eine völlig falsche Richtung. Denn es sind schließlich die Airlines, die die Passagiere zu den Flughäfen bringen, wovon die Betreiber durch zahlreiche weitere Einnahmen profitieren. Daher fordert BARIG Fraport zu einem Umdenken und deutlichen Entgegenkommen bei den Gebühren auf.

In diesem Zusammenhang weist BARIG darauf hin, dass die Gebührenlast in Frankfurt seit 2009 um 39 Prozent gestiegen ist, obwohl die Airlines in diesem Zeitraum mehr Passagiere ab/bis Frankfurt beförderten als geplant. Die steigende Abgabenlast drückt erheblich auf die Profitabilität der Airlines. Einzig der Flughafenbetreiber konnte seine Ergebnismarge vor Steuern und Zinsen (EBIT-Marge) im Aviation-Bereich in den zurückliegenden Jahren sogar mehr als verdoppeln, auf zuletzt 13,1 Prozent.

Airlines können Ausbau in Frankfurt nicht vorfinanzieren

Darüber hinaus ist BARIG gegen die von Fraport geplante Quasi-Teil-Vorfinanzierung des neuen Terminals 3 durch die aktuell vorgestellte Gebührenanhebung. Eine derartige Vorfinanzierung von Baumaßnahmen über Gebührensteigerung ist nicht üblich. Dazu Michael Hoppe: “Dieses Modell ist absolut untragbar. Die Fluggesellschaften bezahlen bereits höchste Preise für die Nutzung des Frankfurter Flughafens. Die geplante Belastung der Airlines lässt sich am Markt auch nicht über Erträge erwirtschaften. Die Folge: Die ohnehin fragile Rentabilität einzelner Flugstrecken sinkt weiter und muss daher seitens der Fluggesellschaften auf den Prüfstand gestellt werden. Damit stellt das Terminal 3 ein noch größeres wirtschaftliches Risiko dar.”

Mehr Transparenz und Effizienz gefordert

Neben einem Umdenken bei der Gebührenpolitik fordert BARIG außerdem von den Flughafenbetreibern, dass sie § 19b des Luftverkehrsgesetzes noch konsequenter umsetzen. Dieser schreibt Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Zustandekommen der erhobenen Entgelte vor. Fakt ist aber, dass dies bis heute aus Sicht des BARIG noch nicht ausreichend umgesetzt ist.

“Wir wollen einen fairen, partnerschaftlichen Umgang mit den Flughäfen”, unterstreicht Michael Hoppe. “Das schließt aber ein, dass die Flughafenbetreiber weitere wirksame Maßnahmen zur Optimierung der Kosten und Effizienz ergreifen, um die Abgabenlast der Airlines nicht weiter anwachsen lassen. Ein wirtschaftlich stabiler Flugbetrieb mit Wachstumschancen schafft auch immer mehr Kundschaft für den Flughafenbetreiber in seinen Terminals. Und wir müssen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, in der Lage sein nachzuvollziehen, auf welcher Basis die Betreibergesellschaften die Höhe ihrer Gebühren festsetzen. Bei beiden Punkten besteht weiterhin erheblicher Nachholbedarf.”

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