Luftverkehrswirtschaft nennt Kriterien für faireren Wettbewerb

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Der EU-Verkehrsministerrat entscheidet zu Beginn dieser Woche abschließend darüber, ob die EU-Kommission ein Mandat erhält, um mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar und der Türkei über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen zu verhandeln. Grundsätzlich sollten die Abkommen so angelegt werden, dass sie faire Marktchancen für hiesige Fluggesellschaften und Flughäfen eröffnen und Angebot und Wettbewerbsfähigkeit Europas und des Luftverkehrsstandorts Deutschland qualitativ verbessern, meint der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL. Auch Zugänge bei Ownership & Control auf Drittmärkten sollten durch Luftverkehrsabkommen ermöglicht bzw. erweitert werden.

Dazu erklärt Dr. Stefan Schulte, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, begrüßte die Aufnahme von Verhandlungen. Es gehe auch darum, mit den Luftverkehrsabkommen eine weitergehende Liberalisierung des Luftverkehrs fortentwickelt werde. Bei der Aushandlung von Luftverkehrsabkommen müsse auf einen auf fairen Wettbewerb geachtet und zum anderen die Auswirkungen des Abkommens auf die gesamte Luftverkehrsanbindung eingehend geprüft werden.

Schulte verwies darauf, dass aus Sicht des BDL und seiner Mitglieder bei der Ausgestaltung von Luftverkehrsabkommen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden sollten:

  • Kriterium Markterschließung: Wettbewerbsfähigkeit Europas und des Luftverkehrsstandorts Deutschland qualitativ verbessern
  • Kriterium Sicherstellung eines Level-Playing-Field: In bilateralen Luftverkehrsabkommen sollten Regelungen zu unerlaubten Beihilfen, Mechanismen zu deren Einhaltung sowie zur Streitbeilegung festgelegt werden. Nur dies kann sicherstellen, dass faire Chancen zwischen privatwirtschaftlich und staatlich kontrollierten Luftverkehrsgesellschaften existieren.
  • Kriterium effiziente Verkehrsabwicklung und Verkehrsanbindung: Im Sinne einer effizienten, wirtschaftlichen Abwicklung von Luftverkehr organisieren die Luftverkehrsgesellschaften einen großen Teil ihres Verkehrsaufkommens über Drehkreuze, die von den Fluggesellschaften mit den jeweiligen Flughäfen entwickelt werden; so wickelt etwa airberlin über ihre Drehkreuze Berlin und Düsseldorf, Lufthansa über ihre Drehkreuze Frankfurt, München, Zürich, Wien und Brüssel ab, sowie Frachtfluggesellschaften zusätzlich über ihre Drehkreuze wie z. B. Köln/Bonn und Leipzig/Halle. Von diesen Drehkreuzen werden Direktverbindungen eines Landes mit wichtigen Handelspartnern und Tourismusdestinationen erschlossen. Insofern sind diese Drehkreuze auch im strategischen Interesse eines Landes: In Zeiten der weit fortgeschrittenen internationalen Arbeitsteilung ist die schnellste Verbindung zwischen zwei internationalen Destinationen insbesondere für den optimalen und reibungslosen Ablauf von Logistikketten von besonderer Bedeutung. Hinzu kommt, dass die Dauer von Geschäftsreisen durch Direktverbindungen auf ein Minimum reduziert wird. Bilaterale Luftverkehrsabkommen sollten deswegen ex-ante auch daraufhin angelegt sein, dass sie diese Drehkreuzfunktionen der Flughäfen im Interesse des Wirtschaftsstandorts stärken.
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