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Die eines Flugzeugs wird üblicherweise gemäß Handbuch durchgeführt. Falls ein Instandhaltungsunternehmen jedoch über eine Zulassung nach den Bestimmungen Part 21/J verfügt, kann es unabhängig kleine Reparaturen zulassen – so genannte „Minor Repairs“ – und das, ohne die entsprechende Luftfahrtbehörde hinzuziehen zu müssen. Die AG hat jetzt von der Europäischen Agentur für (European Agency, ) die Erweiterung ihrer Zulassung als Entwicklungsbetrieb für den neuen Airbus A350 XWB erhalten. Nach den EASA-Bestimmungen Part 21/J (Design Organisation Approval) ist damit jetzt autorisiert, Reparaturen und Änderungen in beschränktem Umfang in eigener Verantwortung zu entwickeln und zuzulassen.

Privileg beschleunigt das Zulassungsverfahren erheblich und kann entscheidenden Einfluss auf den Flugbetrieb haben, zum Beispiel hinsichtlich der Abflugpünktlichkeit oder Stornierungen.

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Während die diesbezüglichen Zulassungen der EASA grundsätzlich auf den Geltungsbereich der Flugsicherheitsbehörde der Europäischen beschränkt sind, können sie auch außerhalb des EASA-Geltungsbereich genutzt werden – vorausgesetzt die entsprechenden nationalen Behörden erkennen die europäische Zulassung an. Da dies in vielen Ländern der Fall ist, reicht der Einfluss der jetzt erteilten Zulassung erheblich über den EASA-Raum hinaus.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.