BAZL: Airport Zürich nennt Gebühren „unverantwortlich“

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Würde der Vorschlag des BAZL umgesetzt, würden die aviatischen Erträge am in der nächsten Gebührenperiode um rund 25 Prozent oder über 150 Millionen Franken pro Jahr zurückgehen, wie der Flughafen mitteilt.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat seine Vorschläge zur im Juni angekündigten Anpassung der Verordnung über die Flughafengebühren präsentiert. Da in der die Ticketpreise der flexibel gemäß Nachfrage und Angebot bestimmt werden, käme diese Senkung nicht den Passagieren zugute. Sie hätte aber erhebliche Auswirkungen auf die Investitionen in die Luftverkehrsinfrastruktur. Die AG wird sich deshalb dezidiert gegen diesen nicht nachvollziehbaren Anpassungsvorschlag wehren.

Die aktuelle Verordnung über die Flughafengebühren ist seit 2012 in Kraft. Sie ist Grundlage für die Festlegung der aktuell geltenden Flughafengebühren. Am Flughafen Zürich wurden die Landegebühren seit 1995, die Passagiergebühren seit 2003 nicht mehr erhöht. Trotz den europaweit höchsten Bau- und Lebenshaltungskosten und der anerkannt hohen Qualität des Flughafens Zürich befinden sich die Gebühren im europäischen Mittelfeld.

Vorschlag für unverständlich

Der nun vorliegende Vorschlag sieht vor, dass anstatt bisher 30 Prozent nun 50 Prozent des ökonomischen Mehrwertes aus dem kommerziellen Bereich auf der Luftseite und anstatt bisher 30 Prozent 75 Prozent der Parkingerträge für eine Quersubventionierung (Transferzahlung) der Flughafengebühren abgeschöpft werden sollen. Statt die wettbewerbspolitisch bedenkliche Quersubventionierung aufzuheben, würde diese massiv angehoben.

Nicht angepasst werden soll demgegenüber die Berechnungsformel für eine angemessene Kapitalverzinsung für die Flughafenbetreiberin. Aufgrund der anhaltenden Tief- bzw. Negativzinsen würde das in der nächsten Gebührenperiode zu historisch noch nie dagewesenen tiefen kalkulatorischen Kapitalkosten führen.

Stephan Widrig, CEO Flughafen Zürich AG: „Die von der Flughafen Zürich AG erhobenen Gebühren liegen moderat im europäischen Mittelfeld. Die Qualität gilt auch im globalen Vergleich als hervorragend, und als dominierende Fluggesellschaft in Zürich ist wirtschaftlich sehr erfolgreich. Dieses Erfolgsmodell basiert wesentlich darauf, dass wir laufend in die Erneuerung und Weiterentwicklung der Flughafeninfrastruktur investieren. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb das BAZL mit seinem Vorschlag die Investitionskraft der Flughäfen Zürich und Genf massiv schwächt. Die Nutzniesser dieser Maßnahmen sind primär die , während die Passagiere nichts davon sehen und den Flughäfen erhebliche Mittel für wichtige Investitionen fehlen werden. Nach den bestehenden Kapazitätsproblemen würde man damit ohne Not zusätzlich noch ein erhebliches Finanzierungsproblem bei den Luftverkehrsinfrastrukturen schaffen.“

Höhere Margen der , kein Vorteil für Passagiere

Die Passagiergebühr am Flughafen Zürich beträgt aktuell 21 Franken für Lokalpassagiere und acht Franken für Transferpassagiere (exkl. Sicherheitsgebühr). Damit werden die Dienstleistungen und Infrastrukturen für Passagiere am Flughafen Zürich finanziert. Die verlangen zusätzliche Gebühren in deutlich höherem Umfang, welche nicht reguliert werden (u.a. Buchungsgebühren, Zusatzgebühren für Zahlung mit Kreditkarten, Sitzplatzreservationsgebühren, internationale Zuschläge).

Die Flugticketpreise werden aufgrund von Angebot und Nachfrage festgelegt. Werden die Flughafengebühren gesenkt, findet deshalb keine Anpassung der Ticketpreise statt. Die Änderung käme folglich nicht dem Flugpassagier zugute, sondern steigert primär den Gewinn der Fluggesellschaften auf Kosten von Investitionen in die Flughafeninfrastruktur. Keiner der mit dem Flughafen Zürich primär konkurrierenden Hubs kennt eine solche Quersubventionierung.

Geld für die öffentliche Hand statt Infrastruktur

Die Flughafengebühren sind die Basis zur Finanzierung der aviatischen Flughafeninfrastruktur und Dienstleistungen und erlauben die stete Erneuerung und Erweiterung des Flughafens Zürich in der anerkannt hohen Qualität. Seit ihrer Privatisierung im Jahr 2000 investiert die Flughafen Zürich AG durchschnittlich rund eine Million Schweizer Franken pro Arbeitstag in die Infrastruktur des größten Schweizer Flughafens.

Damit ist es ihr ohne Subventionen gelungen, die Qualität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der interkontinentalen Luftverkehrsdrehscheibe Zürich zu erhalten und laufend zu verbessern. Dennoch konnte die Flughafen Zürich AG seit ihrer Gründung im Jahr 2000 rund eine Milliarde Franken an Steuern und Dividenden an die öffentliche Hand ausschütten.

Qualität und Erreichbarkeit gefährdet

Würde allerdings der jetzt vorliegende Vorschlag des BAZL umgesetzt, hätte dies große Auswirkungen auf die langfristige Investitionskraft und damit auch auf die Qualität am Flughafen Zürich. Die Flughafen Zürich AG wäre gezwungen, künftige Investitionen in erheblichem Umfang in Frage zu stellen, die nötig sind, um die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Zürich langfristig auf hohem Niveau halten und die Voraussetzungen zu schaffen, die erwartete Nachfrage nach befriedigen zu können. Beides ist wichtig, um die Erreichbarkeit und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts hoch zu halten.

Zurückweisung der Gebühren

Die durch das BAZL vorgeschlagene Anpassung der Verordnung über die Flughafengebühren wird deshalb von der Flughafen Zürich AG dezidiert zurückgewiesen. Zudem muss die Revision der Gebührenverordnung die Effekte der Negativzinsen adäquat berücksichtigen, wenn der Bund die in seinem luftfahrtpolitischen Bericht definierten Ziele erreichen will.