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Seit 03. August sind PCR-Tests für Reiserückkehrer aus Spanien und den Niederlanden verpflichtend.
Ab sofort muss bei einer Einreise auf dem Luftweg aus den Niederlanden und Spanien in Innsbruck ein negativer PCR-Test, ein Nachweis über eine Vollimmunisierung oder ein ärztliches Genesungszertifikat vorgelegt werden. Kann ein derartiger Nachweis nicht vorgelegt werden, muss man sich registrieren und kann direkt am Flughafen einen PCR-Test durchführen lassen.
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Die Testung am Flughafen ist nur für Direktflüge aus Spanien und den Niederlanden bzw. für Passagiere, die am Flughafen Innsbruck landen, möglich.
Das freiwillige Testangebot für Rückkehrende aus Griechenland bleibt vorerst weiterhin aufrecht.
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