Innsbruck Airport
Innsbruck Airport (Foto: Peter Norz)
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Seit 03. August sind PCR-Tests für Reiserückkehrer aus und den Niederlanden verpflichtend.

Ab sofort muss bei einer Einreise auf dem Luftweg aus den Niederlanden und Spanien in Innsbruck ein negativer PCR-Test, ein Nachweis ü eine Vollimmunisierung oder ein ärztliches Genesungszertifikat vorgelegt werden. Kann ein derartiger Nachweis nicht vorgelegt werden, muss man sich registrieren und kann direkt am einen PCR-Test durchführen lassen.

Die Testung am Flughafen ist nur für aus Spanien und den Niederlanden bzw. für , die am Flughafen Innsbruck landen, möglich.

Das freiwillige Testangebot für Rückkehrende aus bleibt vorerst weiterhin aufrecht.

Redaktion
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