Hauptstadtflughafen BER: keine unnötigen Bauten zum Brandschutz

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Die GmbH () widerspricht einer heutigen Meldung zu einem Gutachten, nach dem der Umbau beim Brandschutz teilweise unnötig sei. Es sie vielmehr hinlänglich bekannt, dass die einen zeitlichen Rückstand von etwa drei bis vier Monaten gegenü dem im Dezember 2014 verabschiedeten Plan zur Eröffnung des im zweiten Halbjahr 2017 hat. Ein Grund hierfür ist die Optimierung der Entrauchungsplanung, die die seit Monaten vorantreibt. Der beauftragte Gutachter hat in aktuelle Berechnungen die Besonderheiten des Terminalgebäudes einfließen lassen, so dass das genehmigungsfähig und die Entrauchung in der Praxis auch unter unterschiedlichsten Bedingungen funktionstüchtig ist, z.B. auch bei hohen Windlasten auf die Fassaden.

Die macht beim Optimierungsprozess der Entrauchungsplanung gute Fortschritte. In einem gemeinsamen Papier vom 10. Dezember 2015 kommen die Projektbeteiligten (das sind die , der Objektplaner, der TGA-Koordinator, der Fachplaner Entrauchung, der Ersteller des Brandschutzkonzepts sowie der Gutachter Entrauchung) zu folgendem Schluss: „Die beauftragten Planer, Fachplaner und Gutachter stimmen darin überein, dass die Planung, wie sie mit dem 05. Nachtrag dem Bauordnungsamt eingereicht wurde, unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Ausführung zu einer betriebssicheren und wirksamen Entrauchungsanlage führen wird.“ Die fachlich anspruchsvolle Planungsarbeit ist also auf einem guten Weg.

Die Compliance-Abteilung der hat den Vorgang bereits untersucht. Das Ergebnis der Prüfung ist, dass es keine Anhaltspunkte etwa für unnötige Umbauten oder eine überdimensionierte Entrauchungssteuerung ÜSSPS gibt. Dies bestätigt auch das Papier vom 10. Dezember 2015.