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Am 08. Dezember 2016 wird der Gemischte Luftverkehrsausschuss – EU grünes Licht für die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die geben. Die hat sich heute bereit erklärt, verschiedene Regelungen der Europäischen Union zur – und sowie zum Flugverkehrsmanagement in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Die neuen Bestimmungen betreffen die – und . Die wichtigsten Bestimmungen zielen zum einen darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Flugschreiber zu erhöhen und die Bergung von Flugzeugen nach einem Unfall im Meer zu erleichtern. Sie treten 2017 in Kraft.

Weiter soll sichergestellt werden, dass die Position von Verkehrsflugzeugen jederzeit bekannt ist. Zum anderen werden neue Anforderungen an die , die Prüfungen und periodischen Nachprüfungen von Piloten festgelegt, die mittels (PBN) durchführen.

Was die Prävention von Anschlägen gegen die anbelangt, so werden Schweizer Inspektorinnen und Inspektoren aufgrund der neuen Regelung berechtigt sein, sich an den Sicherheitsinspektionsteams der Europäischen Kommission zu beteiligen.

Der Bundesrat hat die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 02. Dezember 2016 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 01. Februar 2017 in Kraft.

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