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Die Flugverbotszone, die im Zusammenhang mit dem AfD-Parteitag am Wochenende über der Kölner Innenstadt eingerichtet wird, hat keine Auswirkungen auf den des . Sicherheitsbehörden treffen besondere Vorkehrungen, da Gefahr von gewaltbereiten Gegendemonstranten zu erwarten ist. zum und vom , die nach Instrumentenflugregeln vorgenommen werden, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Flugverbotszone umfasst im Radius einer nautischen Meile (1.852 Meter) den Innenstadt-Bereich und gilt ansonsten für alle Flüge inklusive Flugmodelle, ferngesteuerte Copter und .

Das Flugverbot gilt seit Donnerstag, 20. April, um 12:00 Uhr bis Montag, 24. April, 12:00 Uhr.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.