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Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage von Anwohnern gegen die Betriebsgenehmigung des Flughafens / abgelehnt. Die Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass der nicht als planfestgestellt gilt. Das Gericht hat in seinem Urteil bestätigt, dass die Genehmigungslage des Flughafens rechtmäßig ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht hat mit dem heutigen Urteil die Bestandskraft der Betriebsgenehmigung und die Rechtsauffassung des Flughafens somit nochmals bestätigt.

„Mit seiner aktuellen Entscheidung hat das OVG das genehmigungsrechtlich sichere Fundament des Flughafens zusätzlich untermauert.“, sagt Flughafenchef Michael Garvens. Mit der Frage der fiktiven Planfeststellung hatten sich zuvor schon verschiedene Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht befasst und die Rechtmäßigkeit der Betriebserlaubnis festgestellt.

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fhb
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