Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die airberlin hat angekündigt, wegen der Verschiebung der Flughafeneröffnung Feststellungsklage gegen die GmbH einzureichen. Hierzu sagt Prof. Dr. Rainer Schwarz, Sprecher der Geschäftsführung der Brandenburg GmbH: „Die Klage erreicht uns nicht unerwartet. Die intensiven Gespräche der vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir in der Schadenersatz-Frage weit auseinander liegen."

Weiter Prof. Dr. Rainer Schwarz: "Nach unserem Ermessen hat die airberlin dem Grunde nach keinen Anspruch auf Schadenersatz, da wir mit der vertraglich keinen fixen Eröffnungstermin für den vereinbart hatten. Die Flughafengesellschaft kann im Interesse ihrer Gesellschafter und Mitarbeiter Schadenersatz nur dann zahlen, wenn dies rechtlich zwingend geboten ist. Wir wissen um die Unannehmlichkeiten der Verschiebung des Eröffnungstermins insbesondere für airberlin.

Anzeige

Daher setzen wir seitdem alles daran, den weiteren Flugbetrieb in so reibungslos wie möglich zu gestalten. Für die Ertüchtigung des Flughafens insbesondere in den Abfertigungsbereichen der airberlin nehmen wir jetzt noch einmal knapp 2 Mio. Euro. in die Hand, um die Betriebsabläufe zu verbessern. Wir setzen weiter darauf, mit der airberlin in konstruktiven Gesprächen zu vernünftigen Lösungen zu kommen."

airberlin schätzt seinen Schaden ebenfalls auf einen Millionenbetrag, der im Zuge der Feststellungsklage genau beziffert werden soll.

Anzeige
Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.