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Rekord­geld­bu­ßen in Höhe von 3,8 Mrd. Euro hat die EU-Kommission in den Jah­ren 2016 und 2017 gegen Mit­glie­der des soge­nann­ten LKW-Kartells ver­hängt. Das betrifft die Unter­neh­mens­grup­pen DAF, Daim­ler, Iveco, MAN und Volvo/Renault. Die EU-Kommission hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Geschä­digte die­ses Kar­tells die Mög­lich­keit haben, Schadensersatzansprüche gegen die Kar­tel­lan­ten gel­tend zu machen. Flughä­fen sind durch die­ses Kar­tell mas­siv geschä­digt wor­den. Der Flugha­fen­ver­band ADV koope­riert seit etwa einem Jahr mit der Deut­schen Bahn zur Durch­set­zung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen der durch das LKW-Kartell geschä­dig­ten ­hä­fen.

Der deutsche Flug­ha­fen­ver­ban­d ADV, merkt nun an, dass sich die Flughäfen nach inten­si­ver Prü­fung für eine Zusam­men­ar­beit mit der Deutschen Bahn ent­schie­den hätten, die ü eine hohe Fach­kom­pe­tenz in Kartellfragen ver­fügt. Der ADV ist über­zeugt, dass es den Flug­hä­fen so gelingt, im Ver­bund mit der Deut­schen Bahn und wei­te­ren Unter­neh­men erheb­li­che Scha­dens­er­satz­an­sprü­che durch­zu­set­zen.

Am 20.12.2017 hat die Deut­sche Bahn gegen die am LKW-Kartell beteiligten Unter­neh­men ein Gerichts­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Darin machen die ADV-Mitgliedsflughäfen in Deutsch­land und Öster­reich ihre Schadenser­satz­an­sprü­che gel­tend. Die Klage vor dem Land­ge­richt rich­tet sich gegen die Unter­neh­mens­grup­pen DAF, Daim­ler, Iveco, MAN und Volvo/Renault. Diese Unter­neh­men haben min­des­tens in den Jah­ren 1997 bis 2011 ver­bo­tene Preis­ab­spra­chen, ins­be­son­dere zu denBruttolistenpreisen für Last­kraft­wa­gen, getrof­fen. Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion hatte deshalb Rekord­geld­bu­ßen in Höhe von 3,8 Mrd. Euro gegen die Mit­glie­der des Kar­tells ver­hängt.

fhb
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