Streik gestoppt: Bewertung von Gericht, Lufthansa und VC

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Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat in dem Eilverfahren der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. September 2015 abgeändert. Der Streik der Piloten am 09. September 2015 wurde in zweiter Instanz untersagt. Die Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG wollten den Streik auf verschiedenen Flugzeugtypen in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verbieten oder zumindest beschränken lassen. Die Vereinigung Cockpit e.V. verfolge nicht in erster Linie den Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Übergangsversorgung des Cockpitpersonals.

Der Arbeitskampf richte sich auch gegen das so genannte Wings-Konzept des Lufthansakonzerns. Die 9. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts unter dem Vorsitz des Richters Dr. Michael Horcher ist dieser Argumentation gefolgt. Es sei in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde. Dies sei kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft. Damit sei der Streik rechtswidrig.

Gegen diese Entscheidung des LAG zur Untersagung des laufenden Streiks kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Das Bundesarbeitsgericht kann in Eilverfahren nicht angerufen werden. Lufthansa begrüßt die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt am Main (LAG), den Streik der Vereinigung Cockpit (VC) mit sofortiger Wirkung zu untersagen.

Das LAG bezeichnete den Streik der VC als “evident rechtswidrig”. Dabei wurde erläutert, dass es der VC offenbar nicht nur um den offiziellen Streikgrund Übergangsversorgung gehe. Das Wings-Konzept sei ebenfalls ein Streikgrund. Dieses sei aber kein erstreikbares Ziel. Die VC sei nicht bereit, ohne Einbindung des Wings-Konzepts in eine Gesamtschlichtung einzutreten.

Lufthansa will den Kunden ab morgen weitestgehend den normalen Flugplan bieten. Der heutige Sonderflugplan wird zur Planungssicherheit der Fluggäste aufrecht erhalten. Lufthansa ist darüber hinaus bereit, die Verhandlungen zu allen offenen Tarifverträgen mit der Konzerntarifkommission der VC jederzeit aufzunehmen. “Unser Ziel ist es, nach wie vor gemeinsam mit der VC eine Lösung für alle offenen Tarifverträge durch Verhandlungen zu finden”, sagte Konzern-Personalvorstand Dr. Bettina Volkens.

Für Piloten nicht nachvollziehbar

Für die VC widerspricht das Gerich mit dem Stattgeben des Erlasses einer Einstweilige Verfügung der Lufthansa nicht nur den beiden Urteilen aus der ersten Instanz, sondern auch früheren Urteilen zur Frage der Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen der Vereinigung Cockpit (VC).

“Das Urteil des LAG ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und anschließend unser weiteres Vorgehen beraten”, so Markus Wahl, Sprecher der VC. “Wir haben den heutigen Streik auf den Kurz- und Mittelstrecken der Lufthansa und Germanwings unverzüglich abgesagt. Trotzdem muss Lufthansa einsehen, dass man auf diese Art nicht die Probleme mit dem Personal lösen kann.” Die zum Streik aufgerufenen VC-Mitglieder wurden unverzüglich aufgefordert, ihren Flugdienst wieder anzutreten.

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